Der Nationale Volkskongress ist das
höchste Organ der Staatsmacht und besteht aus den Abgeordneten, die
von den Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren
Städten, Sonderverwaltungsgebieten und der Armee gewählt werden. Er
übt die legislative Gewalt des Staates aus und trifft die
Entscheidungen über wichtige politische Fragen des Staates. Die
Hauptkompetenzen des Nationalen Volkskongresses sind folgende: Er
verbessert die Verfassung, überwacht die Durchführung der
Verfassung, erlässt und verbessert die grundlegenden Gesetze wie
das Straf-, das Zivil- und das Staatsorganenrecht, überprüft und
bewilligt die Pläne für die volkswirtschaftliche und
gesellschaftliche Entwicklung und die Berichte über ihre
Durchführung sowie die Staatshaushaltspläne und die Berichte über
ihre Durchführung; er genehmigt die Einrichtung einer Provinz,
eines autonomen Gebiets oder einer regierungsunmittelbaren Stadt
und beschließt die Einrichtung und das System einer
Sonderverwaltungszone; er fasst die Resolutionen in Frage von Krieg
und Frieden; er wählt und bestimmt die führenden Persönlichkeiten
der höchsten Staatsorgane: die Mitglieder des Ständigen Ausschusses
des Nationalen Volkskongresses, den Staatspräsidenten und dessen
Stellvertreter, den Ministerpräsidenten und andere Mitglieder des
Staatsrates, den Vorsitzenden der Zentralen Militärkommission und
ihre anderen Mitglieder, den Präsidenten des Obersten Volksgerichts
und den Generalstaatsanwalt der Obersten Volksstaatsanwaltschaft.
Der Nationale Volkskongress hat das Recht, die oben erwähnten
Personen ihrer Ämter zu entheben.
Der Nationale Volkskongress wird für
die Dauer von fünf Jahren gewählt. Seine Tagung findet jährlich
einmal statt. In der Zeit zwischen den Tagungen des Nationalen
Volkskongresses wird die höchste Staatsmacht von seinem ständigen
Organ — dem Ständigen Ausschuss - ausgeübt. Der Ständige Ausschuss
setzt sich aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden
Vorsitzenden, dem Generalsekretär und anderen Mitgliedern zusammen.
Der gegenwärtige Vorsitzende ist Wu Bangguo.
Die 1. Tagung des X.
Nationalen Volkskongresses
Vom 5. bis zum 18. März 2003 fand
die 1. Tagung des X. Nationalen Volkskongresses in Beijing statt.
Auf dieser Tagung haben die Abgeordneten die Arbeitsberichte der
letzten Regierung und des letzten Ständigen Ausschusses des
Volkskongresses sowie andere betreffende Berichte überprüft und
genehmigt. Ferner wurden Mitglieder der neuen Staatsorgane gewählt,
womit die Abwechslung der alten führenden Funktionäre der
Staatsorgane durch die neuen reibungslos verwirklicht wurde.
Im Vergleich zum IX. Nationalen
Volkskongress sind im X. Nationalen Volkskongress mehr als 2100
Abgeordnete neu, das macht über 70% der Gesamtzahl der Abgeordneten
(2984 Personen) aus. Darunter sind über 1000 Abgeordnete
Postgraduierte bzw. Doktoren und 46 Mitglieder der Chinesischen
Akademie der Wissenschaften bzw. der Chinesischen Akademie des
Ingenieurwesens, was die Besonderheiten dieses Volkskongresses
bezüglich Verjüngung, Bildungsstand und Fachlichkeit kennzeichnet.
Über 50 Abgeordnete des Volkskongresses sind Unternehmer aus der
Schicht der Einzelwirtschaft.