Nach der Gründung der Volksrepublik
China 1949 wurden vier Verfassungen nacheinander ausgearbeitet,
nämlich die Verfassungen von 1954, 1975 und 1978 sowie die heute
gültige Verfassung von 1982. Außer der Präambel enthält die
gegenwärtig geltende Verfassung vier Kapitel: „Allgemeine
Grundsätze“, „Grundrechte und Grundpflichten der Bürger“,
„Staatsaufbau“ und „Die Staatsflagge, das Staatswappen und die
Hauptstadt“. Insgesamt sind es 138 Artikel. Auf den Tagungen des
Nationalen Volkskongresses 1988, 1993 und 1999 wurden
Verbesserungsanträge für die Verfassung angenommen, und
dementsprechend wurden einige Artikel und Inhalte einiger Teile der
Verfassung abgeändert bzw. ergänzt.
Die Verfassung garantiert jedem
Bürger Grundrechte wie das aktive und das passive Wahlrecht, die
Freiheit der Rede, der Publikation, der Versammlung, der
Vereinigung, der Durchführung von Straßenumzügen und
Demonstrationen und die Glaubensfreiheit, die Freiheit der Person
sowie die Unverletzlichkeit der persönlichen Würde und der Wohnung,
die Freiheit und das Geheimnis der Korrespondenz, das Recht,
gegenüber jeglichem Staatsorgan oder Staatsfunktionär Kritik und
Vorschläge zu äußern und ihre Arbeit zu beaufsichtigen, das Recht
auf Arbeit, das Recht auf Erholung und das Recht auf materielle
Unterstützung seitens des Staates und der Gesellschaft im Alter, in
Krankheitsfällen oder bei Arbeitsunfähigkeit, ferner das Recht,
eine Erziehung zu erhalten, und die Freiheit zur wissenschaftlichen
Forschung, zum literarischen und künstlerischen Schaffen und zu
anderen kulturellen Betätigungen.
Das chinesische Rechtssystem besteht
aus der Verfassung und den die Verfassung betreffenden Gesetzen,
ferner den Zivil- und Handelsgesetzen, den Verwaltungsgesetzen, den
Wirtschaftsgesetzen, den Sozialgesetzen, dem Strafrecht sowie dem
Verfahrens- und Nichtverfahrensrecht. Seit 1979 hat sich das
Rechtssystem umfassend und schnell entwickelt. Bis Ende 2002 haben
der Nationale Volkskongress und dessen Ständiger Ausschuss über 430
Gesetze und rechtliche Bestimmungen ausgearbeitet, der Staatsrat
hat über 1000 Verwaltungsverordnungen erstellt, die lokalen
Volkskongresse haben mehr als 10 000 lokale rechtliche Bestimmungen
festgelegt. Diese Gesetze und rechtlichen Bestimmungen berühren die
verschiedenen Bereiche wie die Politik, die Wirtschaft und die
Gesellschaft, und ein relativ vollständiges Rechtssystem hat sich
in China herausgebildet.
Ende 2002 wurde das Zivilgesetzbuch
(Entwurf), eines der chinesischen Gesetzbücher mit den bisher
meisten Artikeln, offiziell dem Ständigen Ausschuss des Nationalen
Volkskongresses zur Überprüfung vorgelegt. Es wurde auf der
Grundlage der vorhandenen über 60 zivilen Gesetze und gesetzlichen
Bestimmungen formuliert und umfasst mehr als 1200 Artikel. Im
zweiten Kapitel dieses Gesetzbuchs über das Sachenrecht sind neben
dem Staatseigentumsrecht und Kollektiveigentumsrecht ausführliche
Bestimmungen über das Privateigentumsrecht enthalten, z. B. über
den staatlichen Schutz der privaten Bankeinlagen, der privaten
Investitionen und der davon gewonnenen Vorteile. Es wird das erste
Gesetz des Neuen China sein, in dem der Schutz des Privateigentums
klar garantiert ist.