Mit der Veröffentlichung von zwei
Gesetzen im Jahr 2002 wurde das traditionelle Modell des
Umweltschutzes grundsätzlich verworfen. Aus Behandlung und
Verwaltung, die sich früher nur auf die Schadensbegrenzung
richteten, ist nun eine Kontrolle des ganzen Prozesses geworden.
Die beiden Gesetze sind das „Gesetz über die Förderung der
umweltfreundlichen Produktion,“ das am 1. Januar 2003 in Kraft
trat, und das „Gesetz über die Bewertung der Einflüsse auf die
Umwelt“, das am 1. September 2003 in Kraft treten wird. Das erstere
verlangt die Kontrolle des ganzen Prozesses aller Kettenglieder der
Produktion von der Planung über die Wahl der Energie und der
Rohstoffe, der Technologien und der Anlagenwartung bis zur
Wiederverwertung der Abfälle, um die Verschmutzung zu reduzieren
und das Recycling der Ressourcen zu fördern; das zweite fordert,
dass die betreffenden Abteilungen des Staatsrates sowie die lokalen
Regierungen von der Ebene der Städte mit Stadtbezirken aufwärts und
deren zuständige Abteilungen bei der Ausarbeitung der Planungen
über die Bodennutzung und die Erschließung und Nutzung von
Regionen, Einzugsgebieten und Gewässern die Einflüsse auf die
Umwelt bewerten und einen speziellen Bericht oder eine gesonderte
Erklärung darüber verfassen müssen.
Eine praktische Maßnahme des
Staatlichen Umweltschutzamts war seit Oktober 2002 Inspektoren für
13 Schwerpunktprojekte des Staates wie die
Qinghai-Tibet-Eisenbahnlinie und die Erdgasleitung von West- nach
Ostchina zu entsenden, die die Bauarbeiten in Bezug auf die Umwelt
kontrollieren, um Fehler wie in der Vergangenheit — bei der
Fertigstellung und Abnahme zahlreiche Umweltschädigungen hinnehmen
zu müssen — zu vermeiden.