In den 80er Jahren des 20.
Jahrhunderts hat die chinesische Regierung den Umweltschutz zu
einer grundlegenden Staatspolitik erklärt. 1984 wurde die
Staatliche Kommission für Umweltschutz gegründet, 1989 das erste
"Umweltschutzgesetz der Volksrepub-lik China" erlassen. China
gehört zu den Staaten, die als erste nach der UNO-Konferenz für
Umwelt und Entwicklung 1992 eine Strategie zur nachhaltigen
Entwicklung ausgearbeitet und durchgeführt haben. 1993 wurde die
Kommission für Umwelt und Ressourcen des Ständigen Ausschusses des
Nationalen Volkskongresses gebildet. Bis heute haben der Nationale
Volkskongress und der Staatsrat insgesamt acht Umweltschutzgesetze,
14 Gesetze für die Verwaltung der Naturressourcen und 35
Verordnungen über den Umweltschutz erlassen. Die für den
Umweltschutz zuständigen Behörden haben bisher mehr als einhundert
für das ganze Land geltende Bestimmungen und über eintausend lokale
Verordnungen für den Umweltschutz ausgearbeitet und veröffentlicht.
Allmählich wird eine systematische Gesetzgebung für den
Umweltschutz vervollständigt.
Das wirtschaftliche Wachstumsmodell,
das durch schnelle Entwicklung, hohen Verbrauch und starke
Umweltverschmutzung gekennzeichnet ist, verursachte auch in China
immer ernstere Umweltprobleme. Ein staatlicher Entwicklungsplan,
der zu Beginn des 21. Jahrhunderts aufgestellt wurde, fordert die
Durchführung einer grünen Strategie, einer zwangsläufigen Wahl, um
eine nachhaltige Entwicklung der chinesischen Wirtschaft zu
ermöglichen. Diese Strategie umfasst den Aufbau einer
Recycling-Industrie, die effizientere Nutzung von Ressourcen, die
Entwicklung einer umweltfreundlicher Produktion, die Reduktion von
Entsorgungskosten im Produktionsprozess, die Förderung eines
umweltfreundlichen Konsums, die Herabsetzung der ökologischen
Schäden und die Entwicklung neuer Energieträger, kurz: die
Realisierung einer gründlichen Umwandlung der Produktionsweise und
eines Durchbruchs zu einer ökologischen Industriezivilisation sowie
die Schaffung eines Ökosystems, in der Mensch und Natur harmonisch
koexistieren.
Das konventionelle Modell des
Umweltschutzes wird verändert. Aus Entsorgung und Verwaltung, die
sich früher nur auf die Schadensbegrenzung richteten, wird nun eine
Kontrolle des ganzen Prozesses von Produktion, Konsum und
Entsorgung. Das "Gesetz über die Förderung der umweltfreundlichen
Produktion" und das "Gesetz über die Bewertung der Einflüsse auf
die Umwelt", die am 1. Januar 2003 bzw. am 1. September 2003 in
Kraft traten, garantieren diese Veränderung. Das erste schreibt die
Kontrolle aller Stufen der Produktion von der Planung über die Wahl
der Energieträger, Roh- und Werkstoffe, Technologien und
Anlagenwartung bis zur Wiederverwertung der Abfälle vor; das zweite
schreibt vor, dass die betreffenden Abteilungen des Staatsrats, die
lokalen Regierungen von der Ebene der Städte mit Stadtbezirken
aufwärts und ihre zuständigen Abteilungen bei der Ausarbeitung von
Flächennutzungsplänen sowie Plänen für den Aufbau, die Erschließung
und Nutzung von Regionen, Einzugsgebieten und Gewässern die
Einflüsse auf die Umwelt bewerten und spezielle Berichte oder
schriftliche Erklärungen darüber verfassen sollen. Eine konkrete
Maßnahme des Staatlichen Umweltschutzamts ist, ab Oktober 2002
Inspektoren für 13 Schwerpunktprojekte des Staates wie die
Qinghai–Tibet-Eisenbahnlinie und den Bau der Pipeline für das
Projekt "Erdgas vom Westen nach Osten" zu entsenden, um
Umweltkontrollen an den Baustellen vorzunehmen.