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Die grüne Strategie

In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts hat die chinesische Regierung den Umweltschutz zu einer grundlegenden Staatspolitik erklärt. 1984 wurde die Staatliche Kommission für Umweltschutz gegründet, 1989 das erste "Umweltschutzgesetz der Volksrepub-lik China" erlassen. China gehört zu den Staaten, die als erste nach der UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 eine Strategie zur nachhaltigen Entwicklung ausgearbeitet und durchgeführt haben. 1993 wurde die Kommission für Umwelt und Ressourcen des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses gebildet. Bis heute haben der Nationale Volkskongress und der Staatsrat insgesamt acht Umweltschutzgesetze, 14 Gesetze für die Verwaltung der Naturressourcen und 35 Verordnungen über den Umweltschutz erlassen. Die für den Umweltschutz zuständigen Behörden haben bisher mehr als einhundert für das ganze Land geltende Bestimmungen und über eintausend lokale Verordnungen für den Umweltschutz ausgearbeitet und veröffentlicht. Allmählich wird eine systematische Gesetzgebung für den Umweltschutz vervollständigt.

Das wirtschaftliche Wachstumsmodell, das durch schnelle Entwicklung, hohen Verbrauch und starke Umweltverschmutzung gekennzeichnet ist, verursachte auch in China immer ernstere Umweltprobleme. Ein staatlicher Entwicklungsplan, der zu Beginn des 21. Jahrhunderts aufgestellt wurde, fordert die Durchführung einer grünen Strategie, einer zwangsläufigen Wahl, um eine nachhaltige Entwicklung der chinesischen Wirtschaft zu ermöglichen. Diese Strategie umfasst den Aufbau einer Recycling-Industrie, die effizientere Nutzung von Ressourcen, die Entwicklung einer umweltfreundlicher Produktion, die Reduktion von Entsorgungskosten im Produktionsprozess, die Förderung eines umweltfreundlichen Konsums, die Herabsetzung der ökologischen Schäden und die Entwicklung neuer Energieträger, kurz: die Realisierung einer gründlichen Umwandlung der Produktionsweise und eines Durchbruchs zu einer ökologischen Industriezivilisation sowie die Schaffung eines Ökosystems, in der Mensch und Natur harmonisch koexistieren.

Das konventionelle Modell des Umweltschutzes wird verändert. Aus Entsorgung und Verwaltung, die sich früher nur auf die Schadensbegrenzung richteten, wird nun eine Kontrolle des ganzen Prozesses von Produktion, Konsum und Entsorgung. Das "Gesetz über die Förderung der umweltfreundlichen Produktion" und das "Gesetz über die Bewertung der Einflüsse auf die Umwelt", die am 1. Januar 2003 bzw. am 1. September 2003 in Kraft traten, garantieren diese Veränderung. Das erste schreibt die Kontrolle aller Stufen der Produktion von der Planung über die Wahl der Energieträger, Roh- und Werkstoffe, Technologien und Anlagenwartung bis zur Wiederverwertung der Abfälle vor; das zweite schreibt vor, dass die betreffenden Abteilungen des Staatsrats, die lokalen Regierungen von der Ebene der Städte mit Stadtbezirken aufwärts und ihre zuständigen Abteilungen bei der Ausarbeitung von Flächennutzungsplänen sowie Plänen für den Aufbau, die Erschließung und Nutzung von Regionen, Einzugsgebieten und Gewässern die Einflüsse auf die Umwelt bewerten und spezielle Berichte oder schriftliche Erklärungen darüber verfassen sollen. Eine konkrete Maßnahme des Staatlichen Umweltschutzamts ist, ab Oktober 2002 Inspektoren für 13 Schwerpunktprojekte des Staates wie die Qinghai–Tibet-Eisenbahnlinie und den Bau der Pipeline für das Projekt "Erdgas vom Westen nach Osten" zu entsenden, um Umweltkontrollen an den Baustellen vorzunehmen.

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