Gemäß der gegenwärtig geltenden
administrativen Einteilung des Landes gibt es die Volkskongresse
und Volksregierungen der Provinzen (autonomen Gebiete,
regierungsunmittelbaren Städte), der Kreise (Städte) und der
Gemeinden (Kleinstädte). Die lokalen Volkskongresse von der
Kreisebene an aufwärts haben ihre ständigen Ausschüsse.
Die lokalen Volkskongresse aller
Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsmacht. Sie sind befugt,
die wichtigen Angelegenheiten in ihren jeweiligen
Verwaltungsgebieten zu regeln. Die Volkskongresse auf der Ebene der
Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren
Städte sind auch ermächtigt, lokale Verordnungen und Vorschriften
auszuarbeiten.
Die lokalen Volksregierungen aller
Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsverwaltung der jeweiligen
Ebene. Sie sind den Volkskongressen und deren ständigen Ausschüssen
der jeweiligen Ebenen sowie den Organen der Staatsverwaltung der
nächsthöheren Ebenen verantwortlich und rechenschaftspflichtig,
unterstehen der einheitlichen Führung des Staatsrats und leiten in
ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten die administrative Arbeit.