Der Nationale Volkskongress ist das
höchste Organ der Staatsmacht und besteht aus den Abgeordneten, die
von den Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren
Städten, Sonderverwaltungszonen und Armee-Einheiten gewählt werden.
Er übt die legislative Gewalt des Staates aus und trifft die
Entscheidungen über die wichtigen Fragen im politischen Leben des
Staates. Die Hauptkompetenzen des Nationalen Volkskongresses sind
folgende: Er ändert die Verfassung, überwacht die Durchführung der
Verfassung, erlässt und ändert die grundlegenden Gesetze über
Strafsachen-, das zivile Angelegenheiten und die Staatsorgane,
überprüft und bewilligt die Pläne für die volkswirtschaftliche und
gesellschaftliche Entwicklung und die Berichte über ihre
Durchführung sowie die Staatshaushaltspläne und die Berichte über
ihre Durchführung; er genehmigt die Einrichtung von Provinzen,
autonomen Gebieten oder regierungsunmittelbaren Städten und
beschließt die Einrichtung und das System von
Sonderverwaltungs-zonen; er entscheidet über die Fragen von Krieg
und Frieden; er wählt und bestimmt die führenden Persönlichkeiten
der höchsten Staatsorgane: die Mitglieder des Ständigen Ausschusses
des Nationalen Volkskongresses, den Staatspräsidenten und dessen
Stellvertreter, den Ministerpräsidenten und andere Mitglieder des
Staatsrates, den Vorsitzenden und die anderen Mitglieder der
Zentralen Militärkommission, den Präsidenten des Obersten
Volksgerichts und den Generalstaatsanwalt der Obersten
Volksstaatsanwaltschaft. Der Nationale Volkskongress hat das Recht,
die oben erwähnten Personen ihrer Ämter zu entheben.
Der Nationale Volkskongress wird für
die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er tagt einmal jährlich. In der
Zeit zwischen den Tagungen des Nationalen Volkskongresses wird die
höchste Staatsmacht von seinem ständigen Organ — dem Ständigen
Ausschuss — ausgeübt. Der Ständige Ausschuss setzt sich aus dem
Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Generalsekretär und anderen Mitgliedern zusammen. Der gegenwärtige
Vorsitzende ist Wu Bangguo.