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Nach der Gründung der Volksrepublik China 1949 wurden nacheinander
vier Verfassungen ausgearbeitet, nämlich die Verfassungen von 1954,
1975 und 1978 sowie die heute gültige Verfassung von 1982. Außer
der Präambel enthält die gegenwärtig geltende Verfassung vier
Kapitel: "Allgemeine Grundsätze", "Grundrechte und Grundpflichten
der Bürger", "Staatsaufbau" und "Staatsflagge, Nationalhymne,
Staatswappen und Hauptstadt". Sie enthält insgesamt 138 Artikel.
Auf den Tagungen des Nationalen Volkskongresses 1988, 1993, 1999
und 2004 wurden Verbesserungsanträge für die Verfassung angenommen,
und dementsprechend wurden einige Artikel und Inhalte einiger Teile
der Verfassung abgeändert beziehungsweise ergänzt. In der
revidierten Verfassung von 2004 sind und andere die Förderung der
koordinierten Entwicklung der materiellen, der politischen und der
geistigen Zivilisation, die Etablierung eines vollständigen
Sozialversicherungssystems, der Schutz des Privateigentums und die
Wahrung der Menschenrechte hinzugefügt worden.
Die Verfassung schreibt vor, dass
alle Bürger vor dem Gesetz ausnahmslos gleich sind und dass der
Staat die Menschenrechte achtet und gewährleistet. Die Verfassung
garantiert jedem Bürger Grundrechte, darunter das aktive und das
passive Wahlrecht, die Freiheit der Rede, Publikation, Versammlung
und Vereinigung, der Durchführung von Straßenumzügen und
Demonstrationen, die Glaubensfreiheit, die Freiheit der Person
sowie die Unverletzlichkeit der persönlichen Würde, der Wohnung und
des legitimen Privateigentums, die Freiheit und das Geheimnis der
Korrespondenz, das Recht, gegenüber jeglichem Staatsorgan oder
Staatsfunktionär Kritik und Vorschläge zu äußern und ihre Arbeit zu
beaufsichtigen, das Recht auf Arbeit, das Recht auf Erholung und
das Recht auf materielle Unterstützung seitens des Staates und der
Gesellschaft im Alter, in Krankheitsfällen oder bei
Arbeitsunfähigkeit, ferner das Recht, eine Erziehung zu erhalten,
und die Freiheit zur wissenschaftlichen Forschung, zum
literarischen und künstlerischen Schaffen und zu anderen
kulturellen Betätigungen.
Das chinesische Rechtssystem besteht
aus der Verfassung und den die Verfassung betreffenden Gesetzen,
ferner den Zivil- und Handelsgesetzen, Verwaltungsgesetzen,
Wirtschaftsgesetzen, Sozialgesetzen, aus dem Strafrecht sowie dem
Verfahrens- und Nichtverfahrensrecht. Seit 1979 hat sich das
chinesische Rechtssystem umfassend und schnell entwickelt. Bis Ende
2004 haben der Nationale Volkskongress und dessen Ständiger
Ausschuss über 460 Gesetze und rechtliche Bestimmungen
ausgearbeitet, der Staatsrat hat über 1000 Verwaltungsverordnungen
erstellt, die lokalen Volkskongresse haben mehr als 10.000 lokale
rechtliche Bestimmungen festgelegt. Diese Gesetze und rechtlichen
Bestimmungen betreffen die verschiedenen Bereiche wie Politik,
Wirtschaft und Gesellschaft. So hat sich in China ein relativ
vollständiges Rechtssystem herausgebildet.
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