Die Verwirklichung der
Gleichberechtigung, der Geschlos-senheit, der gegenseitigen
Hilfeleistung und der gemeinsamen Prosperität aller Nationalitäten
ist das grundlegende Prinzip der chinesischen Regierung bei der
Behandlung der nationalen Beziehungen. Nach diesem Prinzip führt
China das System der regionalen Autonomie der Nationalitäten durch,
nämlich unter der einheitlichen Führung des Staates in den von
nationalen Minderheiten konzentriert bewohnten Gebieten
entsprechende Institutionen einzurichten, die die Autonomie
ausüben, so dass die nationalen Minderheiten Herren über ihre
Regionen sind und die lokalen Angelegenheiten innerhalb ihrer
Nationalitäten selbst verwalten können. Außerdem sorgt der Staat
dafür, Kader und Fachkräfte aus den nationalen Minderheiten an
allgemeinen Hochschulen, speziellen Hochschulen oder Instituten der
Nationalitäten und besonderen Schulen für Nationalitätenkader
auszubilden. Darüber hi-naus gewährt die Zentralregierung den
Regionen mit nationaler Autonomie finanzielle und materielle
Unterstützung, um die Entwicklung ihrer lokalen Wirtschaft und
Kultur zu fördern. Das "Gesetz über die regionale Autonomie der
Nationalitäten", das auf der 2. Tagung des VI. Nationalen
Volkskongresses 1984 angenommen wurde, stellt die Durchführung des
Systems der regionalen Autonomie der Nationalitäten sicher.
Zur Zeit bestehen in China neben
fünf autonomen Gebieten auf Provinzebene — das Autonome Gebiet
Innere Mongolei, das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang, das
Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität, das Autonome
Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität und das Autonome Gebiet Tibet —
noch 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (in der Inneren
Mongolei: Banner). Darüber hinaus gibt es noch über 1100
Nationalitäten-Gemeinden. Die Organe für die Ausübung der Autonomie
sind die Volkskongresse und die Volksregierungen der autonomen
Gebiete, autonomen Bezirke und autonomen Kreise (Banner). Die
Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen
Ausschüsse der Volkskongresse der verschiedenen Ebenen sowie die
Vorsitzenden der autonomen Gebiete und die Vorsteher der autonomen
Bezirke und Kreise (Banner) sind Bürger jener Nationalitäten, die
die regionale Autonomie ausüben.
Die Organe für die Ausübung der
Autonomie haben neben den Funktionen und Befugnissen der lokalen
Staatsorgane der jeweiligen Ebenen noch umfassende autonome Rechte.
Beispielsweise können sie entsprechend den politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der jeweiligen
Nationalität Verordnungen über die Autonomie und spezifische
Ausführungsbestimmungen ausarbeiten; sie können selbst über die
Verwendung ihrer finanziellen Einnahmen entscheiden und
selbstständig die lokalen Angelegenheiten bezüglich des
wirtschaftlichen Aufbaus und der Bildung, der Wissenschaft, der
Kultur und des Gesundheits- und Sportwesens planen und regeln, das
kulturelle Erbe pflegen und die Entwicklung ihrer nationalen Kultur
vorantreiben.