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Wie wird das Politbüro des Zentralkomitees entstehen?
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Das Politbüro wird von der Plenartagung des Zentralkomitees
gewählt. Im Parteistatut seit dem 12. Parteitag wird festgelegt:
„Die Plenartagung des Zentralkomitees wird vom Politbüro einberufen
und findet jährlich mindestens einmal statt“, und „das Politbüro
und sein Ständiger Ausschuss üben zwischen den Plenartagungen des
Zentralkomitees die Funktion und Befugnisse des Zentralkomitees
aus.“ Das Politbüro soll dem Zentralkomitee regelmäßig einen
Rechenschaftsbericht vorlegen, und hält sich an ein Prinzip der
kollektiven Leitung. Der Generalsekretär des Zentralkomitees ist
für die Einberufung der Sitzungen des Politbüros verantwortlich.
Das Politbüro muss die Richtlinien und politischen Maßnahmen, die
vom Landesparteitag angenommen worden sind, getreu durchführen. Die
wichtigen Beschlüsse über personelle Veränderungen in den zentralen
Führungsorganen und schwerwiegende Angelegenheiten in der Partei,
die vom Politbüro gefaßt worden sind, müssen von der Plenartagung
des Zentralkomitees rückwirkend genehmigt werden.
(CIIC/18. Oktober 2002)
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