Die gegenwärtige Verfassung der VR
China wurde vom V. NVK auf seiner Fünften Sitzung im Dezember 1982
verabschiedet und verkündet. Später, im Licht der sich verändernden
Situation, verabschiedeten die Erste Sitzung des VII. NVK im April
1988, die Erste Sitzung des VIII. NVK im März 1993 und die Zweite
Sitzung des IX. NVK im März 1999 einige Abänderungen der
Verfassung. Insgesamt wurden 17 Revisionen vorgenommen, wobei jedes
Mal ein neuer Fokus gewählt wurde.
1988: Der private
Sektor der Wirtschaft
Die Erste Sitzung des VII. NVK
verabschiedete die erste Abänderung der Verfassung von 1982, wobei
zwei Revisionen involviert waren.
Ein neuer Paragraf wurde dem Artikel
11 hinzugefügt: „Der Staat erlaubt dem privaten Sektor der
Wirtschaft zu existieren und sich innerhalb des vom Gesetzes
vorgeschriebenen Rahmens zu entwickeln. Der private Sektor der
Wirtschaft ist eine Ergänzung der sozialistischen Staatswirtschaft.
Der Staat schützt die gesetzlichen Rechte und Interessen des
privaten Sektors der Wirtschaft und übt Anleitung aus und
beaufsichtigt den privaten Sektor der Wirtschaft durch
administrative Kontrolle.“
Die Abänderung bestätigte die
positive Rolle des privaten Sektors der Wirtschaft, indem
ausdrücklich dessen Status in der Struktur der sozialistischen
Staatswirtschaft definiert wird, womit ein enormer Einfluss auf die
Voranbringung der intakten Entwicklung des Sektors ausgeübt
wird.
1993:
Prosperität
Die Erste Sitzung des VIII. NVK
verabschiedete die zweite Abänderung der Verfassung, wobei neun
Revisionen involviert waren.
Die herausragendste Revision war die
Veränderung in der Beschreibung der grundlegenden Aufgabe der
Nation. Es wurde klar definiert, dass China „sich in der
Anfangsphase des Sozialismus befindet“ und festgelegt: „Die
grundlegende Aufgabe der Nation ist, ihre Bemühung auf die
sozialistische Modernisierung im Einklang mit der Theorie des
Aufbaus eines Sozialismus chinesischer Prägung zu
konzentrieren.“
Als die Zielsetzung der Nation
definiert wurde, nutzte die Abänderung die Erklärung „China in ein
sozialistisches Land, welches prosperiert, mächtig, demokratisch
und kulturell fortschrittlich ist, aufzubauen“, um die ehemalige
Formulierung „China in ein sozialistisches Land mit
hochentwickelter Zivilisation und hochentwickelter Demokratie
aufzubauen“ zu ersetzen.
Eine weitere Abänderung zu dieser
Zeit war die Ersetzung von „Planwirtschaft“ mit „Marktwirtschaft“
in Artikel 15.
1999: Die
Rechtstaatlichkeit
Die Zweite Sitzung des IX. NVK
verabschiedete die dritte Abänderung der Verfassung, wobei sechs
Revisionen involviert waren. Die Einfügung der Benennung der
Rechtstaatlichkeit löste eine starke Reaktion in der Öffentlichkeit
aus.
Die revidierte Verfassung legt
ausdrücklich fest: „Die Volksrepublik China regiert das Land in
Übereinstimmung mit dem Gesetz und macht aus ihm einen
sozialistischen Rechtstaat.“
Indem die Rechtstaatlichkeit zu
einem Willen der Nation gemacht worden ist, war die Abänderung von
epochemachender Bedeutung.
(Beijing Rundschau, 26. Februar
2004)
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