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Verfassungsänderung wird überprüft

Der Nationale Volkskongress (NVK), hat am Montag mit der Überprüfung des Entwurfes für eine Verfassungsänderung begonnen. In dem Entwurf wird die Idee der "Drei Vertretungen", neben die Theorien des Marxismus-Leninismus sowie der Theorien Mao Zedongs und Deng Xiaopings als Leitlinie des Landes gestellt. Die Änderungen zielen außerdem auf den Schutz des Privateigentums und den besseren Schutz der Rechte und Interessen der Bürger.

In dem Entwurf zur Verfassungsänderung wird betont, dass der Staat künftig die nichtstaatseigene Wirtschaft schützt und fördert. Zudem sieht er die Schaffung eines der Wirtschaftsentwicklung entsprechenden sozialen Absicherungssystems in China vor.

In dem Revisionsentwurf sind Änderungsvorschläge zu insgesamt 13 Artikeln der Verfassung eingearbeitet. Laut dem Zeitplan der Jahrestagung wird der NVK am 14. März über den Entwurf abstimmen.

Die derzeit gültige chinesische Verfassung wurde im Jahre 1982 verabschiedet und wurde 1988, 1993 und 1999 revidiert. Sie enthält bereits Artikel über den Schutz der Eigentumsrechte der Bürger. Im jüngsten Revisionsentwurf werden diese Bestimmungen weiter verdeutlicht. Die Formulierung im neuen Verfassungsentwurf lautet nun in etwa: "das legal erworbene Privateigentum der Bürger ist unverletzlich". Kern des Vorschlages ist, den „Schutz des Rechtes auf Eigentum“ durch den „Schutz des Privateigentums“ zu ersetzen. Der stellvertretende Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, Wang Zhaoguo, sagte zur Erläuterung des Entwurfs: "Mit der Wirtschaftsentwicklung und der Erhöhung des Lebensniveaus der Bürger, hat sich das private Eigentum der Bürger in verschiedenem Umfang erhöht. Immer mehr Bürger haben Produktionsmittel erworben und damit ein gewachsenes Bedürfnis, ihr Eigentum zu schützen. Mit der Änderung der Verfassung soll eindeutig klargemacht werden, dass der Staat das legitime Privateigentum der Bürger schützt, einschließlich des Eigentums zur Produktion.“

Professor Wang Zhenmin, vom Rechtsinstitut der chinesischen Qinghua-Universität, sagt zur Verfassungsänderung: „Ich glaube, der "Schutz des legitimen Privateigentums der Bürger“ ist die wichtigste Änderung der neuen Verfassung. Dies hat die Grundlage der Staatsmacht vergrößert und wird die Entwicklung der Wirtschaft fördern. Außerdem verkörpert die Änderung die Gleichstellung der Bürger. Das heißt, alles legale Eigentum, privates wie staatliches, ist gleichberechtigt.“

Zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung sagt Professor Wang Zhenmin, in der bislang gültigen Verfassung war der Schutz der privaten Produktionsmittel nicht eindeutig bestimmt. Private Unternehmer befürchteten deshalb eine mögliche Enteignung durch den Staat, wenn sich ihr Unternehmen über eine bestimmte Größenordnung hinaus entwickelt. Daher haben sie sich mit Investitionen zurückgehalten. Wird die Verfassung geändert, könnten ihre Sorgen beseitigt werden.

Der bekannte Privatunternehmer und Mitglied der politischen Konsultativkonferenz des chinesischen Volkes (PKKCV) Duan Yongji, würdigt die Verfassungsänderung als einen Meilenstein in der Entwicklung der chinesischen Marktwirtschaft: "Die wesentliche Eigenschaft der Marktwirtschaft ist der Aufruf an alle Gesellschaftsmitglieder, zum Wohlstand der Gesellschaft beizutragen. Dazu muss aber der erworbene Wohlstand rechtlich geschützt sein. Ich glaube, die Verfassungsänderung ist ein wichtiges Kennzeichen für die Vervollständigung der sozialistischen Marktwirtschaft.“

Neben dem klarer formulierten Schutz des Privateigentums ist eine weitere geplante Änderung von Bedeutung, und zwar die Einfügung eines Artikels zu Respektierung und Schutz der Menschenrechte durch den Staat. Dazu meinte Professor Hu Jinguang vom juristischen Institut der Volksuniversität China, dass sich mit dem Fortschritten der chinesischen Gesellschaft das Bewusstsein in bezug auf Recht, Freiheit und Gleichberechtigung gestärkt habe.

(CRI/China.org.cn, 9. März 2004)



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