Der Nationale Volkskongress (NVK),
hat am Montag mit der Überprüfung des Entwurfes für eine
Verfassungsänderung begonnen. In dem Entwurf wird die Idee der
"Drei Vertretungen", neben die Theorien des Marxismus-Leninismus
sowie der Theorien Mao Zedongs und Deng Xiaopings als Leitlinie des
Landes gestellt. Die Änderungen zielen außerdem auf den Schutz des
Privateigentums und den besseren Schutz der Rechte und Interessen
der Bürger.
In dem Entwurf zur
Verfassungsänderung wird betont, dass der Staat künftig die
nichtstaatseigene Wirtschaft schützt und fördert. Zudem sieht er
die Schaffung eines der Wirtschaftsentwicklung entsprechenden
sozialen Absicherungssystems in China vor.
In dem Revisionsentwurf sind
Änderungsvorschläge zu insgesamt 13 Artikeln der Verfassung
eingearbeitet. Laut dem Zeitplan der Jahrestagung wird der NVK am
14. März über den Entwurf abstimmen.
Die derzeit gültige chinesische
Verfassung wurde im Jahre 1982 verabschiedet und wurde 1988, 1993
und 1999 revidiert. Sie enthält bereits Artikel über den Schutz der
Eigentumsrechte der Bürger. Im jüngsten Revisionsentwurf werden
diese Bestimmungen weiter verdeutlicht. Die Formulierung im neuen
Verfassungsentwurf lautet nun in etwa: "das legal erworbene
Privateigentum der Bürger ist unverletzlich". Kern des Vorschlages
ist, den „Schutz des Rechtes auf Eigentum“ durch den „Schutz des
Privateigentums“ zu ersetzen. Der stellvertretende Vorsitzende des
Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, Wang Zhaoguo,
sagte zur Erläuterung des Entwurfs: "Mit der Wirtschaftsentwicklung
und der Erhöhung des Lebensniveaus der Bürger, hat sich das private
Eigentum der Bürger in verschiedenem Umfang erhöht. Immer mehr
Bürger haben Produktionsmittel erworben und damit ein gewachsenes
Bedürfnis, ihr Eigentum zu schützen. Mit der Änderung der
Verfassung soll eindeutig klargemacht werden, dass der Staat das
legitime Privateigentum der Bürger schützt, einschließlich des
Eigentums zur Produktion.“
Professor Wang Zhenmin, vom
Rechtsinstitut der chinesischen Qinghua-Universität, sagt zur
Verfassungsänderung: „Ich glaube, der "Schutz des legitimen
Privateigentums der Bürger“ ist die wichtigste Änderung der neuen
Verfassung. Dies hat die Grundlage der Staatsmacht vergrößert und
wird die Entwicklung der Wirtschaft fördern. Außerdem verkörpert
die Änderung die Gleichstellung der Bürger. Das heißt, alles legale
Eigentum, privates wie staatliches, ist gleichberechtigt.“
Zur Förderung der
Wirtschaftsentwicklung sagt Professor Wang Zhenmin, in der bislang
gültigen Verfassung war der Schutz der privaten Produktionsmittel
nicht eindeutig bestimmt. Private Unternehmer befürchteten deshalb
eine mögliche Enteignung durch den Staat, wenn sich ihr Unternehmen
über eine bestimmte Größenordnung hinaus entwickelt. Daher haben
sie sich mit Investitionen zurückgehalten. Wird die Verfassung
geändert, könnten ihre Sorgen beseitigt werden.
Der bekannte Privatunternehmer und
Mitglied der politischen Konsultativkonferenz des chinesischen
Volkes (PKKCV) Duan Yongji, würdigt die Verfassungsänderung als
einen Meilenstein in der Entwicklung der chinesischen
Marktwirtschaft: "Die wesentliche Eigenschaft der Marktwirtschaft
ist der Aufruf an alle Gesellschaftsmitglieder, zum Wohlstand der
Gesellschaft beizutragen. Dazu muss aber der erworbene Wohlstand
rechtlich geschützt sein. Ich glaube, die Verfassungsänderung ist
ein wichtiges Kennzeichen für die Vervollständigung der
sozialistischen Marktwirtschaft.“
Neben dem klarer formulierten Schutz
des Privateigentums ist eine weitere geplante Änderung von
Bedeutung, und zwar die Einfügung eines Artikels zu Respektierung
und Schutz der Menschenrechte durch den Staat. Dazu meinte
Professor Hu Jinguang vom juristischen Institut der
Volksuniversität China, dass sich mit dem Fortschritten der
chinesischen Gesellschaft das Bewusstsein in bezug auf Recht,
Freiheit und Gleichberechtigung gestärkt habe.
(CRI/China.org.cn, 9. März 2004)
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