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Statut der Kommunistischen Partei Chinas

german.china.org.cn          Datum: 19. 11. 2002

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Kapitel II Das organisatorische System der Partei

Artikel 10 Die Partei ist ein einheitliches Ganzes, das auf Basis ihres Programms und Statuts und nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus organisiert ist. Die Grundprinzipien des demokratischen Zentralismus der Partei sind:

(1) Jedes Parteimitglied hat sich der Parteiorganisation unterzuordnen, die Minderheit hat sich der Mehrheit unterzuordnen, die unteren Organisationen haben sich den höheren Organisationen unterzuordnen, und sämtliche Organisationen und alle Mitglieder der Partei haben sich dem Landesparteitag und dem Zentralkomitee der Partei unterzuordnen.

(2) Die Führungsorgane der Parteien aller Ebenen werden gewählt, ausgenommen die von ihnen entsandten Vertretungsorgane und die Führungsgruppen der Partei in den Nichtparteiorganisationen.

(3) Das höchste Führungsorgan der Partei ist der Landesparteitag und das von ihm gewählte Zentralkomitee. Die Führungsorgane der lokalen Parteiorganisationen aller Ebenen sind die Parteitage der jeweiligen Ebene und die von ihnen gewählten Parteikomitees. Die Parteikomitees aller Ebenen sind den Parteitagen der jeweiligen Ebene verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

(4) Die übergeordneten Parteiorganisationen sollen ständig die Meinungen der untergeordneten Organisationen und der Massen der Parteimitglieder einholen und die von ihnen vorgetragenen Probleme rechtzeitig lösen. Die untergeordneten Parteiorganisationen sollen sowohl die übergeordneten Organisationen um Anweisung bitten und ihnen über ihre Arbeit berichten, als auch die Angelegenheiten im Rahmen ihrer eigenen Befugnisse selbstständig und verantwortungsvoll erledigen. Die übergeordneten und die untergeordneten Organisationen sollen einander informieren, unterstützen und kontrollieren. Die Parteiorganisationen aller Ebenen sollen den Parteimitgliedern ermöglichen, sich mehr über die innerparteilichen Angelegenheiten zu informieren und sich daran zu beteiligen.

(5) Die Parteikomitees aller Ebenen sollen das System der kollektiven Führung in Verbindung mit persönlicher Verantwortung bei Arbeitsteilung praktizieren. Alle wichtigen Fragen sollen nach den Prinzipien der kollektiven Führung, des demokratischen Zentralismus, der einzelnen Vorbesprechungen und Entscheidungen durch Sitzungen durch kollektive Diskussion des Parteikomitees entschieden werden; die Mitglieder des Komitees sollen nach der kollektiven Entscheidung und im Rahmen jeweiliger Arbeitsteilung ihre Pflichten engagiert erfüllen.

(6) Die Partei verbietet Personenkult jeglicher Art. Es ist sicherzustellen, dass die Tätigkeiten der Parteiführer unter der Kontrolle der Partei und des Volkes stehen, wobei das Prestige der Führer, die die Interessen der Partei und des Volkes vertreten, zu schützen ist.

Artikel 11 Die Wahl von Delegierten zu den Parteitagen aller Ebenen und von Mitgliedern der Parteikomitees aller Ebenen soll den Willen der Wähler zum Ausdruck bringen. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel ohne Namensnennung des Wählers. Die Wahlliste der Kandidaten soll von den Parteiorganisationen und den Wählern durchgesprochen werden. Es kann eine formelle Direktwahl erfolgen, wobei mehr Kandidaten als die zu Wählenden stehen. Oder es kann auch eine Vorwahl, bei der die Zahl der Kandidaten größer als die der zu Wählenden ist, stattfinden, damit man eine Liste von Kandidaten entwerfen kann, um anschließend eine formelle Wahl durchzuführen. Die Wähler haben das Recht, sich über die Kandidaten zu informieren, die Auswechslung von Kandidaten zu verlangen oder einen Kandidaten zum Vorteil eines anderen abzulehnen. Keiner Organisation oder Einzelperson ist erlaubt, Wähler auf irgendeine Art zu zwingen, einen bestimmten Kandidaten zu wählen oder nicht zu wählen.

Kommt es bei der Wahl der Delegierten zu einen lokalen Parteitag oder einen Parteitag der Basisebene zu Verstößen gegen das Parteistatut, hat das nächsthöhere Parteikomitee nach der Untersuchung und Feststellung dieses Falls die Ungültigkeit der Wahl und entsprechende Maßnahmen zu beschließen. Der Beschluss ist erst nach der Überprüfung und Bestätigung durch das weitere nächsthöhere Parteikomitee formell bekanntzugeben und durchzuführen.

Artikel 12 Das Zentralkomitee der Partei und die lokalen Komitees aller Ebenen können, wenn nötig, Kongresse einberufen, um wichtige Fragen, die unmittelbar zu lösen sind, zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Über die Anzahl der Delegierten zu solchen Kongressen und über das Wahlverfahren entscheiden die Parteikomitees, die sie einberufen, selbst.

Artikel 13 Die Bildung einer neuen oder die Auflösung einer bestehenden Parteiorganisation obliegt der Entscheidung der übergeordneten Parteiorganisation.

Das Zentralkomitee der Partei und die lokalen Komitees aller Ebenen können ihre Vertretungsorgane entsenden.

Zwischen den lokalen Parteitagen aller Ebenen und zwischen den Parteitagen der Basisebene können die jeweils übergeordneten Parteiorganisationen, wenn sie es als notwendig erachten, verantwortliche Kader der untergeordneten Parteiorganisationen versetzen oder ernennen.

Artikel 14 Bevor die Führungsorgane der Partei aller Ebenen einen Beschluss über wichtige Fragen, die untergeordnete Parteiorganisationen betreffen, fassen, soll in der Regel bei den betreffenden untergeordneten Parteiorganisationen nach Meinungen darüber angefragt werden. Es muss gesichert sein, dass die untergeordneten Organisationen ihre Funktionen und Befugnisse normal ausüben können. Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, dürfen übergeordnete Führungsorgane sich nicht in Angelegenheiten einmischen, die von untergeordneten Organisationen geregelt werden sollen.

Artikel 15 Nur das Zentralkomitee der Partei hat die Befugnis, über wichtige politische Fragen von landesweiter Bedeutung zu entscheiden. Die Parteiorganisationen der verschiedenen Abteilungen und Orte können dem Zentralkomitee ihre Vorschläge dazu unterbreiten, dürfen aber auf keinen Fall eigenmächtig darüber Beschluss fassen und ihre Ansichten nach außen äußern.

Die untergeordneten Parteiorganisationen müssen die Beschlüsse der übergeordneten Parteiorganisationen entschieden ausführen. Ist eine untergeordnete Parteiorganisation der Ansicht, dass der Beschluss einer höheren Organisation den konkreten Verhältnissen in ihrem Gebiet oder ihrer Abteilung nicht entspricht, kann sie um eine Änderung dieses Beschlusses bitten. Besteht die übergeordnete Organisation jedoch auf ihrem ursprünglichen Beschluss, so muss die untergeordnete Organisation diesen Beschluss ausführen und darf ihre abweichenden Meinungen nicht nach außen vertreten, aber sie hat das Recht, sich an die Parteiorganisation der übernächsthöheren Ebene zu wenden.

Die Zeitungen und Zeitschriften sowie die anderen Aufklärungsmittel der Parteiorganisationen aller Ebenen müssen die Linie, die Richtlinien, die Politik und die Beschlüsse der Partei propagieren.

Artikel 16 Die Parteiorganisationen haben bei der Diskussion und Entscheidung über jegliche Angelegenheit das Prinzip der Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit zu befolgen. Die wichtigen Fragen sind durch Abstimmung zu entscheiden. Den abweichenden Meinungen der Minderheit soll gewissenhaft Rechnung getragen werden. Treten Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Fragen auf und sind die beiden Seiten zahlenmäßig annähernd gleich, soll die Entscheidung verschoben werden und sind sodann weitere Untersuchungen und Nachforschungen anzustellen und Meinungen auszutauschen, um beim nächsten Mal darüber abzustimmen, außer im Fall einer kritischen Situation, wo nach der Meinung der Mehrheit zu handeln ist. In besonderen Fällen kann die Kontroverse der übergeordneten Organisation berichtet und um Entscheidung gebeten werden.

Wenn ein einzelnes Parteimitglied im Namen der Parteiorganisation Ansichten über wichtige Angelegenheiten, die über den Rahmen der bestehenden Beschlüsse der Partei hinausgehen, ausdrücken will, muss die Angelegenheit der jeweiligen Parteiorganisation zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt oder die übergeordnete Parteiorganisation um Anweisung gebeten werden. Nirgendeinem Parteimitglied, unabhängig von seiner Position, ist erlaubt, hinsichtlich wichtiger Fragen allein zu entscheiden; es sei denn, dass es in einer kritischen Situation keine andere Wahl hat als selbst zu entscheiden, aber die Angelegenheit ist danach unverzüglich der zuständigen Parteiorganisation zu berichten. Keinem führenden Kader ist erlaubt, eigenmächtig zu handeln und sich über die Organisation zu stellen.

Artikel 17 Die zentralen, lokalen und Grundorganisationen der Partei müssen allesamt großen Wert auf den Parteiaufbau legen, die Aufklärungs-, Erziehungs-, Organisations-, Disziplinkontroll-, Massen-, Einheitsfront- und andere Arbeit der Partei häufig diskutieren und prüfen sowie darauf achten, die ideologisch-politischen Verhältnisse innerhalb und außerhalb der Partei sorgfältig zu studieren.

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Quelle: german.china.org.cn

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