Home>Der XVII. Parteitag der KP Chinas Schriftgröße: klein mittel groß

Statut der Kommunistischen Partei Chinas

german.china.org.cn          Datum: 19. 11. 2002

Druckversion | Artikel versenden | Kommentar | Leserbrief | zu Favoriten hinzufügen

Kapitel III Die zentralen Organisationen der Partei

Artikel 18 Der Landesparteitag findet alle fünf Jahre einmal statt und wird vom Zentralkomitee einberufen. Wenn das Zentralkomitee es für notwendig hält oder über ein Drittel aller Organisationen auf Provinzebene es fordern, kann der Landesparteitag vorfristig einberufen werden; wenn keine außerordentlichen Umstände vorliegen, soll er nicht verschoben werden.

Über die Anzahl der Delegierten zum Landesparteitag und über das Verfahren zur Wahl der Delegierten entscheidet das Zentralkomitee.

Artikel 19 Der Landesparteitag hat folgende Funktionen und Befugnisse:

(1) Anhörung und Prüfung der Berichte des Zentralkomitees;

(2) Anhörung und Prüfung der Berichte der Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee;

(3) Diskussion und Entscheidung über wichtige Fragen der Partei;

(4) Revision des Parteistatuts;

(5) Wahl des Zentralkomitees;

(6) Wahl der Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee.

Artikel 20 Der Landesparteikongress hat folgende Funktionen und Befugnisse: Diskussion und Entscheidung über wichtige Fragen; Ablösung und zusätzliche Wahl eines Teils der Mitglieder des Zentralkomitees und der Disziplinkontrollkommission beim Zentralkomitee. Die Zahl der abgelösten und zusätzlich gewählten Mitglieder bzw. Kandidaten des Zentralkomitees darf jeweils nicht über ein Fünftel der Gesamtzahl der Mitglieder bzw. Kanditaten, die vom Landesparteitag gewählt worden sind, ausmachen.

Artikel 21 Das Zentralkomitee der Partei wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Seine Amtsdauer wird entsprechend geändert, wenn der Landesparteitag vorverlegt bzw. verschoben wird. Die Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees müssen eine Parteimitgliedschaft von mindestens fünf Jahren haben. Ihre Anzahl wird vom Landesparteitag bestimmt. Scheidet ein Mitglied aus dem Zentralkomitee aus, so tritt nach der Reihenfolge der Stimmenzahl der nächste Kandidat des Zentralkomitees an seine Stelle.

Die Plenartagung des Zentralkomitees wird vom Politbüro des Zentralkomitees einberufen und findet jährlich mindestens einmal statt.

Zwischen den Landesparteitagen führt das Zentralkomitee die Beschlüsse des Landesparteitags durch, leitet die gesamte Arbeit der Partei und vertritt die Kommunistische Partei Chinas in den Auslandsbeziehungen.

Artikel 22 Das Politbüro des Zentralkomitees der Partei, der Ständige Ausschuss des Politbüros des Zentralkomitees, der Generalsekretär des Zentralkomitees werden von der Plenartagung des Zentralkomitees gewählt. Der Generalsekretär des Zentralkomitees muss aus den Reihen der Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Politbüros des Zentralkomitees stammen.

Das Politbüro des Zentralkomitees und sein Ständiger Ausschuss üben zwischen den Plenartagungen des Zentralkomitees die Funktionen und Befugnisse des Zentralkomitees aus.

Das Sekretariat des Zentralkomitees ist das Arbeitsorgan des Politbüros und dessen Ständigen Ausschusses; seine Mitglieder werden vom Ständigen Ausschuss des Politbüros nominiert und erfordern die Zustimmung der Plenartagung des Zentralkomitees.

Der Generalsekretär des Zentralkomitees ist verantwortlich dafür, die Sitzungen des Politbüros und seines Ständigen Ausschusses einzuberufen, und leitet die Arbeit des Sekretariats des Zentralkomitees.

Die Mitglieder der Militärkommission beim Zentralkomitee der Partei werden vom Zentralkomitee bestimmt.

Die Führungsorgane und führenden Kader des Zentralkomitees, die von jedem Zentralkomitee gewählt werden, leiten die Routinearbeit der Partei während des nächsten Landesparteitags weiter bis zur Wahl der neuen Führungsorgane und führenden Kader des nächsten Zentralkomitees durch dieses.

Artikel 23 Die Parteiorganisationen in der Chinesischen Volksbefreiungsarmee arbeiten nach den Weisungen des Zentralkomitees. Die Politische Hauptabteilung der Chinesischen Volksbefreiungsarmee ist das Organ der Militärkommission beim Zentralkomitee für die politische Arbeit. Sie ist zuständig für die Parteiarbeit und politische Arbeit in der Armee. Die Militärkommission beim Zentralkomitee bestimmt über das organisatorische System und die organisatorischen Organe der Partei in der Armee.

   zurück   1   2   3  4   5   6   7   8   vorwärts  


Quelle: german.china.org.cn

Druckversion | Artikel versenden | Kommentar | Leserbrief | zu Favoriten hinzufügen

Kommentar schreiben
Kommentar
Ihr Name
 Kommentare