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25. 02. 2009 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Das lokale Gericht in der französischen Hauptstadt Paris wies am Montagabend die Forderung nach Einstellung der Auktion der Tierkopf-Bronzestatuen aus dem alten Sommerpalast (Yuanmingyuan) in Beijing zurück. Die Europäische Vereinigung für den Schutz der chinesischen Kunst hatte am 19. Februar in Paris Anklage gegen die Versteigerung der Bronzestatuen erhoben.
Die Europäische Vereinigung für den Schutz der chinesischen Kunst habe bewusst Anklage erhoben, um die Europäer auf die Situation der chinesischen Kulturschätze in Europa aufmerksam zu machen, erklärt Rechtsanwältin Ren Xiaohong. Die sich in Europa befindlichen chinesischen Kulturgüter müssten sorgfältig aufbewahrt und geschützt werden. Zudem sollten auch die Chinesen großen Wert auf ihre im Ausland gelandeten Kulturgüter legen, so Ren Xiaohong von der Europäischen Vereinigung für den Schutz der chinesischen Kunst.
Angaben des Auktionshauses Christie's zufolge wird die Versteigerung der beiden Bronzestatuen, die einen Mäuse- und einen Hasenkopf zeigen, am 25. Februar beginnen.
Quelle: CRI
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