Abkommen zum verstärkten Schutz der Welterbestätten |
Die Repräsentanten der 33 chinesischen Welterbestätten unterzeichneten am vergangenen Freitag ein Abkommen zur Verstärkung des Schutzes derselben. Zu den besagten kulturellen und natürlichen Welterbestätten in China, die seit 1987 von der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen (UNESCO) ernannt wurden, zählen unter anderem auch das Palastmuseum in Beijing, der Taishan-Berg in der Provinz Shandong und der Berg Emei in der Provinz Sichuan. In letzterer Provinz wurde auch das Abkommen ratifiziert. Nach Meinung von Zhu Yujie, Mitarbeiter von UNESCO-World Heritage, ist der verbesserte Schutz für das kulturelle und natürliche Welterbe von vorrangiger Priorität. "Diese Welterbestätten sind von großem historischem, kulturellem und wissenschaftlichem Wert. Den Schutz der Stätten hat sich die Regierung hart erarbeitet", sagt Zhu weiter. Denn die besagten Stätten haben mit vielerlei Schwierigkeiten zu kämpfen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, exzessive Nutzung durch den Menschen und Verschmutzung. "Ein angemessener Schutz und die ordnungsgemäße Verwaltung der Stätten versprechen ein langfristiges Großprojekt", erklärt Zhu. Während des eintägigen Welterbeschutz-Forums im Verwaltungszentrum von Emei diskutierten die Teilnehmer über mögliche Lösungsansätze. Laut Aussage des stellvertretenden Kurators des Palastmuseums von Beijing, Zhou Suqin, wenden Experten bereits bei der Restaurierung des 600 Jahre alten Kaiserpalastes moderne Technologien an. Bei der Restaurierung von Mauern kommt dabei das Flüssig-Injektionsverfahren zum Tragen. Des Weiteren kommt das dreidimensionale digitale Präsentationsverfahren zum Einsatz. Die UNESCO-Konvention für kulturelles und natürliches Welterbe, die seit 1972 in regelmäßigen Abständen stattfindet, verpflichtet jedes ihrer Mitglieder zum Schutz der eigenen Welterbestätten in Friedens- und Kriegszeiten. Voraussetzung zur Ernennung als kulturelles Erbe ist die Bedeutung der Stätte für Geschichte, Kunst, Archäologie, Wissenschaft und Anthropologie. Bei der Ernennung als natürliche Stätte kommen ökologische und geografische Komponenten hinzu. China trat der Konvention 1985 bei. Bereits ein Jahr darauf folgte der Antrag für die Ernennung der ersten Welterbestätte. 1987 ernannte die UNESCO dann die folgenden sechs Welterbestätten in China als erste Gruppe überhaupt: den Berg Taishan in der Provinz Shandong, die Große Mauer, das Palastmuseum in Beijing, die Mogao-Grotten von Dunhuang (Provinz Gansu), das Grab von Qinshihuang in Xi'an, der Hauptstadt der Provinz Shaanxi und die Höhle von Zhoukoudian, der Fundstelle des Peking-Menschen im Südwesten Beijings. (China.org.cn, Xinhua, 5. Dezember 2006)
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