Strafe für Beschädigung der Großen Mauer | ||
Das Unternehmen, Hongji Landbridge Investment Development, hatte begonnen bei der Stadt Ulanqab, ohne Genehmigung der Regierung, eine Schnellstraße durch die Große Mauer zu bauen. Mitarbeiter des Amtes für Denkmalschutz teilten mit, das Unternehmen habe sich sogar nach Warnungen und Empfehlungen die Strecke zu ändern, Tunnel zu graben oder Brücken zu bauen, geweigert, die Arbeiten einzustellen. Der rücksichtslose Bau der Straße habe zur Zerstörung eines großen Abschnittes der Mauer und von drei unter Schutz der Regierung stehenden antiken Dörfern geführt, sagt Wang Dafang, ein Beamter des Denkmalschutzamtes. Das Amt habe die Strafe bereits am 20. Oktober verhängt. Die Reste der Großen Mauer erstrecken sich über 6700 Kilometer von West- nach Nordostchina. Die ältesten Abschnitte gehen auf die Zeit der Streitenden Reiche (475 – 221 vor Chr.) zurück und wurden in verschiedenen Regionen zur Verteidigung gegen eine Invasion durch Nomadenstämme aus dem Norden gebaut.
Chinas erste Bestimmung über den Schutz der Großen Mauer trat am vergangenen Freitag in Kraft und untersagt die Entfernung von Steinen oder Boden von der Mauer, das Pflanzen von Bäumen, das Einritzen von Worten und ähnlichem sowie den Bau jeder Struktur, die nicht ihrem Schutz dient. Außerdem sind das motorisierte Befahren und nicht genehmigte Veranstaltungen für Touristen verboten. Personen die gegen die Regulierungen verstoßen können mit Geldstrafen von 10.000 bis 50.000 Yuan (1000-5000 Euro) und Institutionen mit Geldstrafen von 50.000 bis 500.000 Yuan (5000 – 50.000 Euro) bestraft werden. (China.org.cn, Xinhua, 6. Dezember 2006)
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