Der Ständige Ausschuss des höchsten
Organs der Staatsmacht setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden,
den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär und anderen
Mitgliedern. Seine Mitglieder dürfen kein Amt in Organen der
Staatsverwaltung, der Rechtsprechung oder der Staatsanwaltschaft
bekleiden, anderenfalls müssen sie vom Ständigen Ausschuss
zurücktreten. Er hat die gleiche Amtszeit wie der NVK. Sein
Vorsitzender und seine stellvertretenden Vorsitzenden dürfen ihr
Amt nicht länger als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben.
Der Ständige Aussschuß tritt alle zwei Monate einmal zu einer
Sitzung zusammen.
(China.org.cn, 16. September
2003)
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