In Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Nationalen Volkskongresses und seines ständigen Ausschusses erläßt der Staatspräsident der VR China die Gesetze, ernennt bzw. entläßt den Ministerpräsidenten, die stellvertretenden Ministerpräsidenten, die Staatskommissare, die Minister, die Vorsitzenden der Kommissionen, den Präsidenten der Oberrechnungskammer und den Generalsekretär des Staatsrates. Außerdem verleiht er staatliche Orden, Medaillen und Ehrentitel, verkündet Erlasse über Sonderamnestien, die Verhängung des Standrechts, erklärt den Kriegszustand und erteilt die Erlasse zur Mobilmachung. | |