In Übereinstimmung mit dem
„Organisationsgesetz des Nationalen Volkskongresses“ bilden die
Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses nach ihren jeweiligen
Wahleinheiten Delegationen. Jede Delegation wählt einen Leiter und
einen stellvertretenden Leiter. Vor 1997 gab es 32
Abgeordneten-Delegationen, 31 Delegationen auf der Provinzebene und
eine Delegation der Volksbefreiungsarmee. Im Juni 1997 wurde
Chongqing Chinas vierte regierungsunmittelbare Stadt. Am 1. Juli
1997 wurde die Sonderverwaltungszone Hong Kong und am 20. Dezember
1999 die Sonderverwaltungszone Makao gegründet. Deshalb gab es auf
dem IX. Nationalen Volkskongress 34 Abgeordneten-Delegationen.
Die Funktionen der
Abgeordneten-Delegationen des NVK
Die Abgeordneten-Delegationen haben
folgende Aufgaben:
1. Vor der Abhaltung des Nationalen
Volkskongresses diskutieren die Delegationen über die von seinem
ständigen Ausschuss vorgeschlagenen Vorbereitungsarbeiten.
2. Sie prüfen während der Tagung die
vorgebrachten Anträge. Ihre Leiter oder die von den Delegationen
gewählten Vertreter nehmen auf den Sitzungen des Präsidiums oder
den Plenarsitzungen des Volkskongresses Stellung zu den
Anträgen.
Die Rechte der
Abgeordneten-Delegationen des NVK
Die Abgeordneten-Delegationen haben
folgende Rechte:
1.Eine Delegation kann dem
Nationalen Volkskongress Vorlagen unterbreiten, soweit sie
inhaltlich dessen Funktions- und Machtbereich unterstehen.
2. Eine Delegation kann schriftliche
Anfragen an den Staatsrat oder die Ministerien und Kommissionen des
Staatsrats richten.
3. Mehr als drei Delegationen
gemeinsam können Anträge auf Abberufung der Mitglieder des
Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, des
Staatspräsidenten, des stellvertretenden Staatspräsidenten, der
Mitglieder des Staatsrats und der Zentralen Militärkommission, des
Präsidenten des Obersten Volksgerichts und des Generalstaatsanwalts
der Obersten Volksstaatsanwaltschaft stellen. Die Anträge werden
vom Präsidium der Tagung des Volkskongresses zur Prüfung
vorgelegt.
Während der Tagung des Nationalen
Volkskongresses können die Sitzungen der Delegationsleiter und das
Präsidium beschließen, neben den öffentlichen Sitzungen
Geheimsitzungen abzuhalten.
(China.org.cn, 16. September
2003)
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