Organe der Regierungspartei
Militärorgane
Der Staatspräsident
Der NVK und sein Ständiger Ausschuss
Der Staatsrat und die Ministerien
Die Volksgerichte
Die Staatsanwaltschaften
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)
Gesellschaftliche Organisationen
Staatsorgane


    Die Funktionen und Befugnisse des Nationalen Volkskongresses

Die Verfassung verleiht dem Nationalen Volkskongress höchste Vollmachten, er hat folgende Funktionen und Befugnisse:

1. Ausarbeitung und Abänderung der Verfassung und Überwachung ihrer Durchführung sowie Ausarbeitung und Abänderung unter anderem der grundlegenden Gesetzen des Staates. Abänderungen der Verfassung müssen vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses oder von mehr als einem Fünftel der Abgeordneten des NVK vorgeschlagen und von mehr als zwei Dritteln aller Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses angenommen werden. Die Gesetze und Gesetzesvorlagen müssen von mehr als der Hälfte aller Abgeordneten des NVK angenommen werden. Nach der Verfassung hat der Nationale Volkskongress ferner die Befugnis, von seinem Ständigen Ausschuss gefällte Entscheidungen zu ändern oder aufzuheben.

2. Wahl der Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Volksrepublik China (d. i. des Präsidenten und Vizepräsidenten) und Entscheidung über die Ernennung des Ministerpräsidenten des Staatsrats auf Vorschlag des Vorsitzenden der Volksrepublik China. Außerdem Entscheidung über die Ernennung der anderen Mitglieder des Staatsrats auf Vorschlag des Ministerpräsidenten des Staatsrats, Wahl des Vorsitzenden der Zentralen Militärkommission und auf dessen Vorschlag hin Entscheidung über die Ernennung der anderen Mitglieder der Zentralen Militärkommission, Wahl des Präsidenten des Obersten Volksgerichts sowie Wahl des Generalstaatsanwalts der Obersten Volksstaatsanwaltschaft. Der Nationale Volkskongress hat die Gewalt, die oben genannten Personen abzurufen oder ihrer Ämter zu entheben.

3. Prüfung und Bestätigung der Pläne über die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung, Prüfung und Bestätigung des Staatshaushalts und des Berichts über dessen Durchführung, Genehmigung der Einrichtung von Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten, Entscheidung über die Einrichtung von Sonderverwaltungsgebieten und die dort anzuwendenden Systeme sowie Entscheidung über die Frage von Krieg und Frieden.

4. Alle anderen Funktionen und Befugnisse, die durch das höchste Organ der Staatsmacht ausgeübt werden sollen.

 

(China.org.cn, 16. September 2003)


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