Das Amt verwaltet die religiösen
Angelegenheiten und hat die Aufgabe, die Richtlinien und die
Politik über religiöse Angelegenheiten sowie die Maßnahmen zu ihrer
Durchführung festzulegen und sie in die Tat umzusetzen. Außerdem
hat es die Aufgabe, die Verhältnisse der Religionen im In- und
Ausland zu untersuchen und sich mit deren aktueller Lage vertraut
zu machen, theoretische Fragen der Religion zu erforschen und
Vorschläge und Meinungen zu einer entsprechenden Politik zu
unterbreiten, religiöse Tätigkeiten auf die Bahn der Gesetze und
Verordnungen und der Politik zu leiten und die Glaubensfreiheit der
Bürger in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu gewährleisten.
Das Staatliche Amt für Religiöse
Angelegenheiten umfaßt die folgenden vier Abteilungen: das
Arbeitsbüro, die Abteilung für Politik und gesetzliche Bestimmungen
sowie das Referat 1 und das Referat 2.
(China.org.cn, 17. September
2003)
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