Das Staatliche Hauptamt für
Rundfunk, Film und Fernsehen ist für die Informationsarbeit in
Rundfunk und Fernsehen sowie das Rundfunk-, Film- und Fernsehwesen
selbst zuständig. Seine Aufgaben sind: Ausarbeitung der Richtlinien
und der Politik für die Informationsarbeit in Rundfunk und
Fernsehen und künstlerische Produktionen für Film und Fernsehen,
Leitung des künstlerischen Schaffens in diesem Bereich,
Koordination der Themen-Pläne, Leitung der Strukturreform im
Rundfunk-, Film- und Fernsehwesen, Ausarbeitung der Gesetze und
Bestimmungen, der Regeln und Vorschriften für die Verwaltung sowie
des Entwicklungsplans, Kontrolle und Verwaltung der Aufzeichnungen
der Rundfunk- und Fernsehprogramme, der Satellitenfernsehprogramme
sowie der über das Internet übertragenen audiovisuellen Programme,
Verwaltung und Prüfung des Inhalts der importierten Rundfunk- und
Fernsehprogramme, Prüfung und Genehmigung der Einrichtung und
Auflösung von Rundfunk- und Fernsehanstalten von der Kreisebene
aufwärts sowie der Filmproduzenten und Produzenten der Rundfunk-
und Fernsehprogramme sowie Fernsehfilme, Prüfung des Inhalts und
der Qualität der über Rundfunk und Fernsehen übertragenen
Hörprogramme, Filme und Fersehfilme, Vergabe und Zurücknahme von
Lizenzen für Produktion, Aufführung und Vertrieb von Filmen und
Fernsehfilmen, Leitung des Zentralen Volksrundfunks, des
Chinesischen Internationalen Rundfunks und des Zentralen
Fernsehens.
Das Staatliche Hauptamt für
Rundfunk, Film und Fersehen umfaßt folgende neun Abteilungen: das
Arbeitsbüro, die Abteilung für Redaktionsarbeit, das Verwaltungsamt
für Filmwesen und die Abteilungen für gesellschaftliche
Angelegenheiten, Personal und Ausbildung, Planung und
Finanzverwaltung, Wissenschaft und Technik, auswärtige
Angelegenheiten und Sicherheit.
(China.org.cn, 18. September
2003)
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