Als ein für den Umweltschutz im
ganzen Land zuständiges Organ hat das Amt folgende Aufgaben:
Ausarbeitung der Richtlinien, der Politik und der gesetzlichen
Bestimmungen für den Umweltschutz und die Verwaltungsregelungen,
Einschätzung der Auswirkungen der Politik auf Wirtschaft und
Technik und der Entwicklungsplanung sowie der wichtigsten Pläne für
die Wirtschaftsentwicklung auf die Umwelt, Festlegung des
Staatsplans für den Umweltschutz, Ausarbeitung des Plans für
Verhütung und Beseitigung von Umweltverschmutzung und des Plans zur
Wahrung des ökologischen Gleichgewichts in den vom Staat zum
Schwerpunkt erklärten Regionen und Einzugsgebieten sowie
Überwachung von deren Durchführung, Einteilung des Landes in Zonen
mit verschiedenen Umweltfunktionen, Untersuchung und Regelung
schwerwiegender Fälle von Umweltverschmutzung und ökologischer
Zerstörung, Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Provinzen
mit Bezug auf Umweltverschmutzung, Leitung der Überwachung der
Umwelt und der administrativen Kontrolle über den Umweltschutz und
Organisation landesweiter Untersuchungen über die Ausführung des
Umweltschutzgesetzes.
Das Hauptamt umfaßt die folgenden
zehn Abteilungen: das Arbeitsbüro und die Abteilungen für Planung
und Finanzverwaltung, Politik und gesetzliche Bestimmungen,
Verwaltungsstruktur und Personal, wissenschaftlich-technische
Normen, Kontrolle von Umweltverschmutzung, Schutz der Natur und der
Ökologie, Verwaltung der nuklearen Sicherheit und des
Strahlenschutzes, Überwachung und Verwaltung und internationale
Zusammenarbeit.
(China.org.cn, 18. September 2003)
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