Das Ministerium für Gesundheitswesen
ist eine Abteilung des Staatsrats, die die Arbeit im
Gesundheitswesen verwaltet. Seine Hauptaufgaben sind: Ausarbeitung
der Gesetze und Verordnungen, der politischen Richtlinien sowie des
Entwicklungsplans und des Planziels dieses Bereichs, Festlegung und
Überwachung der technischen Normen und hygienischen Kriterien,
Ausarbeitung der Gesundheitspläne der Regionen und des
Generalplans, rationelle Verteilung der medizinischen und
ärztlichen Ressourcen im ganzen Land, Entwurf des Entwicklungsplans
der medizinischen Dienste und der Kriterien dieser Dienste in den
Wohnvierteln, Leitung der Durchführung der Gesundheitspläne,
Förderung der gesundheitlichen Erziehung des Volkes, Ausarbeitung
des Plans zur Prävention gefährlicher und die Gesundheit schwer
gefährdender Krankheiten, Bekanntgabe des Verzeichnisses der
ansteckenden Krankheiten, für die Quarantäne und Überwachung
notwendig sind, Leitung der Reform der medizinischen Einrichtungen,
Festlegung der berufsethischen Bestimmungen für Ärzte und
Krankenschwester, der Kriterien der medizinischen Qualität und der
Dienstnormen sowie Überwachung von deren Durchführung, Erstellung
der Entwicklungspläne für medizinische Schwerpunkt-Wissenschaft,
-Technik und -Ausbildung des Staates, Organisation der Erforschung
medizinischer Schwerpunkt-Themen des Staates, Leitung der
Verbreitung und Anwendung der Ergebnisse der medizinischen
Wissenschaft und Technik und Leitung des Staatlichen
Verwaltungsamts für Traditionelle Chinesische Medizin und Arznei
gemäß den Bestimmungen des Staatsrats.
Dem Gesundheitsministerium
unterstehen die folgenden 10 Abteilungen: das Arbeitsbüro, die
Personalabteilung und die Abteilungen Planung und Finanzen,
Gesundheitliche Rechtsordnung und Überwachung,
Gesundheitseinrichtungen der Grundeinheiten und Gesundheitsschutz
der Frauen und Kinder, Medizinische Politik, Krankheitskontrolle,
Wissenschaftlich-Technische Ausbildung, Internationale
Zusammenarbeit sowie das Amt für Gesundheitsschutz.
(China.org.cn, 18. September
2003)
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