Als eine für Kultur und Kunst
zuständige Abteilung des Staatsrats hat das Ministerium für Kultur
die Aufgabe, die Richtlinien, die Politik und die gesetzlichen
Bestimmungen für die Arbeit in diesem Bereich auszuarbeiten und
deren Durchführung zu kontrollieren. Außerdem entwirft es die
Entwicklungsstrategie und –planung für den Kulturbereich, leitet
die Reform des Systems im Kulturbereich, verwaltet den Kultur- und
Kunstbereich, leitet das Kunstschaffen und die Kunstproduktion,
unterstützt die Kunstgattungen mit repräsentativer,
beispielgebender und experimenteller Bedeutung. Des Weiteren
verwaltet es die landesweit wichtigen Kulturaktivitäten, plant und
leitet den Bau staatlicher Schwerpunkt-Kultureinrichtungen,
verwaltet den Kulturmarkt, entwirft dessen Entwicklungsplan,
verwaltet das Bibliothekswesen und nach den Bestimmungen des
Staatsrats das Staatliche Amt für Kulturdenkmäler.
Dem Kulturministerium unterstehen
die folgenden 10 Abteilungen: das Arbeitsbüro und die Abteilungen
Politik und gesetzliche Bestimmungen, Plan und Finanzen, Personal,
Kunst, Ausbildung, Wissenschaft und Technik, Kulturproduktion,
Gesellschaftliche Kultur sowie das Büro für Kulturverbindungen mit
dem Ausland.
(China.org.cn, 18. September
2003)
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