Das Ministerium ist
als eine Abteilung des Staatsrats zuständig für die Personalarbeit
und die Reform des Personalsystems. Seine wichtigsten Aufgaben sind
Ausarbeitung der Pläne und Konzepte für die Reform des
Personalsystems, Festlegung der politischen Richtlinien und
Bestimmungen für die Personalverwaltung, Aufbau und Kontrolle eines
wissenschaftlichen, von der Rechtsordnung geprägten Systems der
Personalverwaltung, Ausarbeitung von Regelungen über Festlegung
der Posten für das Personal und über die Umverteilung des Personals
in der Strukturreform, Festlegung der Makropolitik für
Personalplanung, Umstrukturierung und Gehaltsverteilung in den
Staatsorganen und Institutionen sowie Ausarbeitung der Pläne für
Stellenangebote und Gehälter in den Staatsämtern und Institutionen,
Leitung des Aufbaus eines Kontingents von technischen Fachkräften
im ganzen Land, Leitung der Planung und Erschließung von Ressourcen
qualifizierter Fachkräfte und Verwaltung des Büros für den Einsatz
ausländischer Experten gemäß den Bestimmungen des
Staatsrats.
Dem
Personalministerium unterstehen die folgenden 11 Abteilungen: das
Arbeitsbüro, die Abteilungen für politische Richtlinien und
Gesetzesbestimmungen, für Planung und Finanzen, für die Verwaltung
der technischen Fachkräfte, für die Verwaltung der
Staatsangestellten, für die Verwaltung der Betriebsleiter, das Büro
beim Hauptamt der sonderbeauftragten Inspektoren, die Abteilungen
für Fluktuation und Erschließung von Fachkräften, für Gehälter,
Wohlfahrt sowie Pensionäre und in Ruhestand stehende
Revolutionsteilnehmer, für die fachgemäße Unterbringung der
Offiziere sowie für internationalen Austausch und
Kooperation.
(China.org.cn, 18. September 2003)
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