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Staatsorgane


       Das Ministerium für Personalangelegenheiten

Das Ministerium ist als eine Abteilung des Staatsrats zuständig für die Personalarbeit und die Reform des Personalsystems. Seine wichtigsten Aufgaben sind Ausarbeitung der Pläne und Konzepte für die Reform des Personalsystems, Festlegung der politischen Richtlinien und Bestimmungen für die Personalverwaltung, Aufbau und Kontrolle eines wissenschaftlichen, von der Rechtsordnung geprägten Systems der Personalverwaltung, Ausarbeitung von  Regelungen über Festlegung der Posten für das Personal und über die Umverteilung des Personals in der Strukturreform, Festlegung der Makropolitik für Personalplanung, Umstrukturierung und Gehaltsverteilung in den Staatsorganen und Institutionen sowie Ausarbeitung der Pläne für Stellenangebote und Gehälter in den Staatsämtern und Institutionen, Leitung des Aufbaus eines Kontingents von technischen Fachkräften im ganzen Land, Leitung der Planung und Erschließung von Ressourcen qualifizierter Fachkräfte und Verwaltung des Büros für den Einsatz ausländischer Experten gemäß den Bestimmungen des Staatsrats.

 

Dem Personalministerium unterstehen die folgenden 11 Abteilungen: das Arbeitsbüro, die Abteilungen für politische Richtlinien und Gesetzesbestimmungen, für Planung und Finanzen, für die Verwaltung der technischen Fachkräfte, für die Verwaltung der Staatsangestellten, für die Verwaltung der Betriebsleiter, das Büro beim Hauptamt der sonderbeauftragten Inspektoren, die Abteilungen für Fluktuation und Erschließung von Fachkräften, für Gehälter, Wohlfahrt sowie Pensionäre und in Ruhestand stehende Revolutionsteilnehmer, für die fachgemäße Unterbringung der Offiziere sowie für internationalen Austausch und Kooperation.

 

(China.org.cn, 18. September 2003)


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