Das Finanzministerium ist als eine
Abteilung zur makroökonomischen Steuerung unter dem Staatsrat,
zuständig für Staatseinnahmen und -ausgaben, Finanz- und
Steuerpolitik und das staatliche Grundkapital. Seine wichtigsten
Funktionen und Befugnisse sind: Ausarbeitung und Durchführung der
Strategien, Richtlinien und der Politik, der langfristigen und
mittelfristigen Planung und des Reformplans für das Finanz- und
Steuerwesen sowie der entsprechenden Bestimmungen, Teilnahme an der
Formulierung makroökonomischer Richtlinien, Unterbreitung von
Vorschlägen zur Makrosteuerung und Herstellung von Ausgewogenheit
zwischen den gesellschaftlichen Finanzkräften unter Anwendung der
Finanz- und Steuerpolitik, Ausarbeitung und Durchführung der
Politik der Einnahmenverteilung zwischen der zentralen Behörde und
den lokalen Behörden und zwischen dem Staat und den Unternehmen,
Ausarbeitung der Entwürfe der Gesetze und Verordnungen über die
Verwaltung der Finanzen und des staatlichen Grundkapitals und über
die Verwaltung des Rechnungswesens und der Buchhaltung. Des
Weiteren ist das Finanzministerium verantwortlich für die
Ausarbeitung und Umsetzung der Regeln und Vorschriften für die
Verwaltung der Finanzen, des Rechnungswesens und der Buchhaltung,
die Organisation internationaler Verhandlungen über auswärtige
Finanzangelegenheiten und Schulden sowie die Paraphierung
einschlägiger Vereinbarungen und Abkommen, die Ausarbeitung und
Durchführung des zentralen Jahreshaushalts- und –bilanzplans,
Berichterstattung an den Nationalen Volkskongreß im Auftrag des
Staatsrats über die zentralen und lokalen Haushaltspläne und deren
Durchführung sowie an den Ständigen Ausschuss des Nationalen
Volkskongresses über die Staatsbilanz, Verwaltung der verschiedenen
Finanzeinnahmen, der außeretatmäßigen Geldmittel und der
Spezialkonten der zentralen Behörde sowie der Fonds der Regierung.
Außerdem ist das Ministerium zuständig für die Ausarbeitung des
Plans für die Steuereinnahmen in Übereinstimmung mit dem
Staatshaushaltsplan, Unterbreitung von Vorschlägen zur Vergrößerung
bzw. Reduzierung der Steuerarten, zur Regulierung der zu
versteuernden Gegenstände und der Steuersätze, Steuerherabsetzung
und –befreiung sowie der zeitweiligen, den zentralen Haushalt stark
beeinflußenden Steuerherabsetzungen bzw. –befreiungen in
Sonderfällen, Teilnahme an den Verhandlungen über auswärtige
Steuereinnahmen und internationale Zölle, Unterzeichnung der
Entwürfe der Vereinbarungen und Abkommen über auswärtige
Steuereinnahmen, Formulierung der Vorlagen der internationalen
Steuervereinbarungen und –abkommen, Bewältigung der laufenden
Arbeit der Kommission des Staatsrats für Zollbestimmungen,
Verwaltung der öffentlichen Ausgaben im zentralen Haushalt,
Festlegung und Realisierung der Ankaufspolitik der Regierung,
Verwaltung der Devisen im Staatshaushalt, die Verwaltungsorgane,
Institutionen und gesellschaftliche Organisationen nicht durch
Handel erwirtschaftet haben sowie der internationalen
Zahlungsbilanz im Staatshaushalt. Das Finanzministerium ist
zuständig für die Formulierung der Richtlinien und der Politik, des
Reformplans, der Regeln, Vorschriften und Bestimmungen für die
Verwaltung des staatlichen Grundkapitals, Organisation der Inventur
des Vermögens und der Überprüfung der Geldmittel der staatlichen
Betriebe sowie der Feststellung der Zugehörigkeit des Kapitals und
dessen Registrierung, Leitung der statistischen Erfassung und
Analyse des staatlichen Kapitals sowie der Bewertung des Vermögens,
Festlegung und Umsetzung der Richtlinien und der Politik sowie der
Regelungen, Bestimmungen und Maßnahmen für die Verwaltung der
inländischen Schulden der Regierung, Ausarbeitung des Plans für die
Ausgabe von Staatsobligationen, der Richtlinien und der Politik
sowie der Regelungen, Bestimmungen und Maßnahmen für die Verwaltung
der Auslandsschulden der Regierung, Überwachung der Ausführung der
Finanz- und Steuerpolitik und der einschlägigen Gesetze und
Verordnungen, Ermittlung von Problemen bei der Verwaltung der
Einnahmen und Ausgaben, Information der zentralen Behörde über
diese Probleme sowie Ausarbeitung einer Politik zur Stärkung der
Finanzverwaltung.
Dem Finanzministerium unterstehen
die folgenden 20 Abteilungen: das Arbeitsbüro, die allgemeine
Abteilung, die Abteilungen für den Haushalt, für Rechtsverordnungen
und Bestimmungen, für Steuerordnung und –bestimmung, für Wirtschaft
und Handel, für Staatsschulden und Geldmarkt, für öffentliche
Ausgaben, für Sozialabsicherung, für Landwirtschaft, für auswärtige
Angelegenheiten, für Infrastruktur, für Buchhaltung, für Verwaltung
des staatlichen Grundkapitals, für statistische Erfassung und
Bewertung des Staatskapitals, für Bewertung des Vermögens, für
Überwachung der Finanzen sowie die internationale Abteilung, die
Personal- und Ausbildungsabteilung und die Sektion für die
Erschließung der Landwirtschaft.
(China.org.cn, 18. September 2003)
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