Als eine Abteilung
des Staatsrats für die Leitung der Justizarbeit ist es Aufgabe des
Ministeriums, die Richtlinien und gesetzlichen Verordnungen für die
Verwaltung des Justizapparats auszuarbeiten, den lang- und den
mittelfristigen Arbeitsplan sowie den Schwerpunkt der Jahresarbeit
festzusetzen und die Durchführung der Pläne zu kontrollieren, die
Ausführung des Strafgesetzes, die Zwangsarbeit von Straftätern und
deren Umerziehung durch körperliche Arbeit zu leiten und zu
kontrollieren, die Verwaltung der Gefängnisse zu leiten, Pläne für
rechtliche Aufklärung und für die Förderung der allgemeinen
Kenntnisse der Rechte auszuarbeiten und deren Durchführung zu
organisieren. Außerdem ist das Justizministerium verantwortlich für
die gesetzmäßige Verwaltung verschiedener Regionen und Branchen
sowie die Leitung deren außenpolitischer Propaganda bezüglich der
Rechtsordnung, die Leitung und Kontrolle der Arbeit der
Rechtsanwälte, Rechtsberater, der Rechtshilfe sowie der Notariate
und deren Tätigkeit, die Leitung der lokalen Justizbehörden bei der
Verwaltung der Arbeit der Volksschlichter, der assistierenden
Justizbeamten sowie der Gerichte und der Rechtsdienste in den
Grundeinheiten, Teilnahme im Auftrag des Nationalen
Volkskongressses und des Staatsrats am Entwurf betreffender
Gesetze, Organisation der Forschung über Menschenrechte im
Rechtsbereich, Teilnahme am Entwurf der Verträge über
internationale Rechtshilfe der UNO und an den Verhandlungen darüber
und Organisation der Durchführung der mit internationalen
Rechtsabkommen zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Förderung
von Austausch und Kooperation zwischen den Regierungen im
Rechtsbereich.
Dem
Justizministerium unterstehen die folgenden neun Abteilungen: das
Arbeitsbüro, das Amt für Gefängnisverwaltung und das Verwaltungsamt
für die Umerziehung durch körperliche Arbeit sowie die Abteilungen
für Propaganda bezüglich der Rechtsordnung, für die Leitung der
notariellen Arbeit der Rechtsanwälte, für die Leitung der Arbeit in
den Grundeinheiten, für die Erziehung in Recht und Gesetz, für
Rechtshilfe bei auswärtigen Angelegenheiten und für Finanzen und
Ausrüstung. Ferner gibt es eine politische Abteilung, die für den
Aufbau eines Kontingents von Justizbeamten sowie für die Ausbildung
der Kader zuständig ist.
(China.org.cn, 18. September 2003)
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