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       Das Justizministerium

Als eine Abteilung des Staatsrats für die Leitung der Justizarbeit ist es Aufgabe des Ministeriums, die Richtlinien und gesetzlichen Verordnungen für die Verwaltung des Justizapparats auszuarbeiten, den lang- und den mittelfristigen Arbeitsplan sowie den Schwerpunkt der Jahresarbeit festzusetzen und die Durchführung der Pläne zu kontrollieren, die Ausführung des Strafgesetzes, die Zwangsarbeit von Straftätern und deren Umerziehung durch körperliche Arbeit zu leiten und zu kontrollieren, die Verwaltung der Gefängnisse zu leiten, Pläne für rechtliche Aufklärung und für die Förderung der allgemeinen Kenntnisse der Rechte auszuarbeiten und deren Durchführung zu organisieren. Außerdem ist das Justizministerium verantwortlich für die gesetzmäßige Verwaltung verschiedener Regionen und Branchen sowie die Leitung deren außenpolitischer Propaganda bezüglich der Rechtsordnung, die Leitung und Kontrolle der Arbeit der Rechtsanwälte, Rechtsberater, der Rechtshilfe sowie der Notariate und deren Tätigkeit, die Leitung der lokalen Justizbehörden bei der Verwaltung der Arbeit der Volksschlichter, der assistierenden Justizbeamten sowie der Gerichte und der Rechtsdienste in den Grundeinheiten, Teilnahme im Auftrag des Nationalen Volkskongressses und des Staatsrats am Entwurf betreffender Gesetze, Organisation der Forschung über Menschenrechte im Rechtsbereich, Teilnahme am Entwurf der Verträge über internationale Rechtshilfe der UNO und an den Verhandlungen darüber und Organisation der Durchführung der mit internationalen Rechtsabkommen zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Förderung von Austausch und Kooperation zwischen den Regierungen im Rechtsbereich.

 

Dem Justizministerium unterstehen die folgenden neun Abteilungen: das Arbeitsbüro, das Amt für Gefängnisverwaltung und das Verwaltungsamt für die Umerziehung durch körperliche Arbeit sowie die Abteilungen für Propaganda bezüglich der Rechtsordnung, für die Leitung der notariellen Arbeit der Rechtsanwälte, für die Leitung der Arbeit in den Grundeinheiten, für die Erziehung in Recht und Gesetz, für Rechtshilfe bei auswärtigen Angelegenheiten und für Finanzen und Ausrüstung. Ferner gibt es eine politische Abteilung, die für den Aufbau eines Kontingents von Justizbeamten sowie für die Ausbildung der Kader zuständig ist.

 

(China.org.cn, 18. September 2003)


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