Als eine Abteilung des Staatsrats
für die Verwaltung der ethnischen Angelegenheiten hat die
Kommission folgende Aufgaben: Durchführung der Richtlinien und der
Politik des Zentralkomitees der Partei und des Staatsrats zu
Nationalitätenfragen, Ausarbeitung des Kurses, der Richtlinien und
Entwicklungsstrategien für diese Arbeit, Ausarbeitung von Gesetzen
und Verordnungen über ethnische Angelegenheiten, Vervollständigung
der Gesetzgebung zu Nationalitätenfragen, Durchführung von
Untersuchungen und Studien zur Theorie und Politik der
Nationalitäten und über andere Nationalitätenfragen, Durchführung
der Aufklärung und Erziehung in der Politik und in den gesetzlichen
Bestimmungen bezüglich der Nationalitätenfragen und Kontrolle ihrer
Durchführung, Überwachung und Vervollständigung des Systems
regionaler Autonomie der Nationalitäten, Kontrolle der Arbeit zur
Gewährleistung der Rechte und Interessen der nationalen
Minderheiten, Ausarbeitung von Prinzipien und Grundsätzen über die
richtige Behandlung der Beziehungen zwischen ethnischen Gruppen,
Förderung der Gleichberechtigung, des Zusammenschlusses, der
gegenseitigen Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen den
Nationalitäten, Regelung der Beziehungen zwischen den ethnischen
Gruppen zur Wahrung der Stabilität der Gesellschaft und der Einheit
des Staates.
Der Kommission unterstehen die
folgenden acht Abteilungen: das Arbeitsbüro und die Abteilungen für
politische Richtlinien und gesetzliche Verordnungen, für
Wirtschaftsentwicklung, für Kultur und Propaganda, für Bildung, für
internationale Beziehungen, für Planung und Finanzen sowie die
Personalabteilung.
(China.org.cn, 18. September
2003)
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