Der Verband wurde am 12. Oktober
1956 gegründet. Er betrachtet die „Verfassung der Volksrepublik
China“ als Richtschnur und schützt neben den Interessen des
gesamten Volkes die gesetzmäßigen Interessen und Rechte der
heimgekehrten Auslandschinesen, der Familienangehörigen und der im
Ausland lebenden Chinesen. Dem Verband unterstehen das Arbeitsbüro
und die Abteilungen Organisation und Personal,
Rechtsangelegenheiten, Kulturelle Verbindungen,
Wirtschaftsverbindungen sowie das Parteikomitee für die Organe.
(China.org.cn, 19. September
2003)
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