Der Gesamtchinesische
Gewerkschaftsbund
Der Gesamtchinesische
Gewerkschaftsbund wurde am 1. Mai 1925 gegründet. Seine
Hauptaufgabe ist es, die gesetzmäßigen Interessen und die
demokratischen Rechte der Arbeiter und Angestellten zu wahren, sie
zur Teilnahme an der Verwaltung der staatlichen und
gesellschaftlichen Angelegenheiten und an der demokratischen
Verwaltung der Betriebe, Institutionen und Ämter zu mobilisieren
und zu organisieren. Außerdem sind seine Aufgaben die Motivation
der Arbeiter und Angestellten, die Erhöhung ihres
ideologisch-moralischen Niveaus und ihres Bildungsstandes sowie der
Aufbau eines disziplinierten Kontingents von Arbeitern und
Angestellten mit moralischen und kulturellen Qualifikationen. Der
Gesamtchinesische Gewerkschaftsbund besteht aus folgenden Organen:
das Arbeitsbüro, das Studieninstitut für Politik, die
Organisationsabteilung und die Abteilungen der Bereiche Propaganda,
Ausbildung, Freizeitgestaltung und Sport, Wirtschaft, Versorgung,
Finanzen, Arbeit an der Basis, Rechtsangelegenheiten, Arbeiterinnen
und weibliche Angestellte, internationale Verbindung sowie das
Parteikomitee der Organe.
Der Chinesische
Kommunistische Jugendverband
Der Chinesische Kommunistische
Jugendverband hieß zuerst Chinesischer Sozialistischer
Jugendverband bzw. Chinesischer Neudemokratischer Jugendverband. Er
wurde im Mai 1922 gegründet. Seine Hauptaufgabe ist heute
Durchführung der grundlegenden Linie der Partei im Anfangsstadium
des Sozialismus, Zusammenschluß der Jugendlichen, Platzierung des
Wirtschaftsaufbaus in den Mittelpunkt aller Arbeit. Des Weiteren
gehören zu seinen Aufgaben das Festhalten an den Vier
Grundprinzipien und der Reform und Öffnung, die Förderung der
Entwicklung der Produktivkräfte und des Fortschritts der
Gesellschaft durch harte Arbeit, außerdem die Fortführung des
sozialistischen Aufbaus chinesischer Prägung und der revolutionären
Sache mit Ideal, Moral, Bildung und Disziplin sowie Ausbildung
junger Fachkräfte für den Staat und die Partei.
Der Gesamtchinesische
Frauendachverband
Der Gesamtchinesische
Frauendachverband wurde im März 1949 gegründet. Die chinesischen
Frauen sind wichtige Kräfte für den Aufbau des Sozialismus
chinesischer Prägung. Im Anfangsstadium des Sozialismus ist der
Frauenverband bestrebt, die Frauen zusammenzuschließen und sie dazu
zu erziehen, die grundlegenden Linien der Partei durchzuführen und
in der Entwicklung der sozialistischen geistigen und materiellen
Zivilisation eine aktive Rolle zu spielen. Die Funktionen des
Frauenverbandes sind, die Interessen der Frauen zu vertreten und zu
schützen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau zu
fördern.
Der Nationale Frauenkongreß ist das
höchste Organ des Gesamtchinesischen Frauenverbandes. Er tagt alle
fünf Jahre einmal und wählt dann das Exekutivkomitee, das in der
Zeit zwischen den Tagungen des Nationalen Frauenkongresses dessen
Beschlüsse durchführt und relevante Fragen der Frauenarbeit
diskutiert und entscheidet. Die Vollversammlung des
Exekutivkomitees findet einmal jährlich statt.
Die Vollversammlung des
Exekutivkomitees wählt die Vorsitzende, die stellvertretenden
Vorsitzenden und ständigen Mitglieder, die den Ständigen Ausschuss
bilden. Der Ständige Ausschuss ist in der Zeit zwischen den
Tagungen des Exekutivkomitees das Führungsgremium. Dem Ständigen
Ausschuss untersteht das Sekretariat, das für die laufende Arbeit
zuständig ist. Das Sekretariat setzt sich aus der Ersten Sekretärin
und den weiteren Sekretärinnen zusammen. Sie werden vom Ständigen
Ausschuss gewählt.
Das höchste Organ der lokalen
Frauenverbände der verschiedenen Ebenen ist der Frauenkongress der
jeweiligen Ebene. Die Frauenkongresse von der Kreisebene aufwärts
(einschließlich der der Kreisebene und der Bezirke auf der
Kreisebene sowie der Städte) treten alle fünf Jahre einmal
zusammen, ebenso die der Gemeinden und der Straßen. Die lokalen
Frauenkongresse der verschiedenen Ebenen wählen das Exekutivkomitee
der jeweiligen Ebene. Das Exekutivkomitee wählt die Vorsitzende,
die stellvertretenden Vorsitzenden und ständigen Mitglieder, die
den Ständigen Ausschuss bilden. Der Ständige Ausschuss leitet die
Arbeit des Frauenverbandes am jeweiligen Ort. Der Frauenverband der
Gemeinden und Straßen richtet keinen ständigen Ausschuss ein. Er
wird von der Vorsitzenden geleitet.
(China.org.cn, 25. September
2003)
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