Das Büro für
Auswärtige Angelegenheiten ist für Austausch und Zusammenarbeit in
der Justizarbeit mit dem Ausland und Leitung der diesbezüglichen
Arbeit der Organe der Staatsanwaltschaft zuständig. Außerdem ist es
zuständig für die Verbindung und Zusammenarbeit der Organe der
Staatsanwaltschaft des Festlandes mit denen der
Sonderverwaltungszonen Hong Kong und Macao, die Verwaltung der
Ermittlungsarbeit von Organen der Staatsanwaltschaft zur Lösung von
Fällen, die Ausländer betreffen, den Entwurf von Vereinbarungen und
Protokollen über die Kooperation der Obersten
Volksstaatsanwaltschaft mit Organen ausländischer
Staatsanwaltschaften, die diesbezüglichen Verhandlungen und die
Unterzeichnung entsprechender Vereinbarungen und Protokolle sowie
andere auswärtige Koordinations- und Verwaltungsarbeit. Des
Weiteren ist es für die Zusammenstellung und Übersetzung
betreffender Materialien und Kenntnis der internationalen Lage des
Justizbereichs verantwortlich.
(China.org.cn, 18. September 2003)
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