Die Staatsanwaltschaft für Zivil-
und Verwaltungsfälle leitet die Aufsicht über Zivil, Wirtschafts-
und Verwaltungsprozesse, legt beim Obersten Volksgericht Einspruch
gegen gültige, aber als fehlerhaft erachtete Urteile und Entscheide
der Volksgerichte aller Ebenen in Zivil-, Wirtschafts- und
administrativen Fällen ein. Sie übt bei Prozessen, bei denen das
Oberste Volksgericht einen Zivil-, Wirtschafts- oder
Verwaltungsfall verhandelt, gegen den die Oberste
Volksstaatsanwaltschaft Einspruch eingelegt hat, ihre Funktion aus.
Sie untersucht und analysiert Probleme in der Aufsicht über Zivil-
und Wirtschaftsprozesse sowie administrative Prozesse und schlägt
entsprechende Maßnahmen vor. Sie gibt den Abteilungen für Zivil-
und Verwaltungsprozesse der untergeordneten Volksanwaltschaften
Anweisungen bei schwerwiegenden Problemen und arbeitet ausführliche
Bestimmungen und Regelungen für die Arbeit in diesem Bereich
aus.
(China.org.cn, 18. September
2003)
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