Die Staatsanwaltschaft für
Gefängnisse ist für die staatsanwaltschaftliche Kontrolle darüber
zuständig, ob der Strafvollzug durch die vollziehende Behörde,
Strafmilderungen, bedingte Haftentlassungen, Haftverschonungen
gegen Kaution wegen einer ärztlichen Behandlung und andere
besondere Strafvollzugsformen dem Gesetz entsprechen. Außerdem
überwacht sie, ob die Verwaltung der Gefängnisse, der Haftzellen
und der Lager für die Umerziehung durch körperliche Arbeit dem
Gesetz entspricht. Sie leitet die Aufsicht darüber, ob die
Untersuchungshaft die gesetzlich vorgeschriebene Frist
überschreitet. Sie leitet Ermittelungen bei Fällen der Mißhandlung
von Häftlingen während des Strafvollzugs und der Umerziehung sowie
bei willkürlichen Entlassungen von Häftlingen, bei der Flucht von
Häftlingen auf Grund von Pflichtversäumnissen, bei Strafmilderung,
bedingter Haftentlassung und Strafverbüßung außerhalb der
Gefängnismauern wegen der Korruption des Justizpersonals und die
Voruntersuchungen vor dem Aktenanlegen über Fälle, bei denen sie
selbst die Ermittlungen leitet. Sie gibt ferner den für die
Gefängnisse zuständigen Abteilungen der untergeordneten
Staatsanwaltschaften Anweisungen zu Problemen und arbeitet die
ausführlichen Bestimmungen und Regelungen über die
staatsanwaltschaftliche Arbeit für die Gefängnisse aus.
(China.org.cn, 18. September
2003)
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