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Staatsorgane


Die Funktionen und Befugnisse der Obersten Volksstaatsanwaltschaft

1. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist dem Nationalen Volkskongress und dessen Ständigem Ausschuss verantwortlich und rechenschaftspflichtig und steht unter ihrer Aufsicht.

2. Sie unterbreitet nach den gesetzlichen Bestimmungen dem Nationalen Volkskongress und dessen Ständigem Ausschuss Vorlagen.

3. Sie leitet die Arbeit der lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und der speziellen Volksstaatsanwaltschaften, legt die Richtlinien für die staatsanwaltschaftliche Arbeit fest und stellt die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben auf.

4. Sie ermittelt gegen Fälle von Unterschlagung, Bestechung, Verletzung der demokratischen Rechte der Bürger und Amtsdelikte sowie Fälle, deren Übernahme sie für notwendig erachtet. Außerdem leitet sie die Ermittlungsarbeit der lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und der speziellen Volksstaatsanwaltschaften.

5. Sie überprüft nach den gesetzlichen Bestimmungen schwere Straffälle und die Verhaftung von Straftätern. Sie erhebt öffentlich Anklage, leitet die Überprüfung der Kriminalfälle, die Genehmigung der Verhaftungen und die Anklageerhebung durch die lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und die speziellen Volksstaatsanwaltschaften.

6. Sie leitet die Gesetzesüberwachung bei Zivil-, Wirtschafts- und administrativen Prozessen durch die lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und die speziellen Volksstaatsanwaltschaften.

7. Sie legt beim Obersten Volksgericht Einspruch gegen gültige, aber als fehlerhaft erachtete Urteile oder Entscheide der lokalen Volksgerichte aller Ebenen ein.

8. Sie überprüft die Beschlüsse, die die lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und die speziellen Volksstaatsanwaltschaften in der Ausübung ihrer staatsanwaltschaftlichen Vollmachten gefaßt haben, und berichtigt gegebenfalls fehlerhafte Beschlüsse.

9. Sie nimmt Anklagen, Berufungen und Anzeigen der Bürger entgegen.

10. Sie nimmt die Anzeige bei Veruntreuung, Bestechung und anderen Straftaten entgegen und leitet die Arbeit der Organe der Staatsanwaltschaften Chinas in diesem Bereich.

11. Sie macht Vorschläge für die Strukturreform der Organe der Staatsanwaltschaft und organisiert ihre Durchführung nach der Genehmigung durch das zuständige Amt. Sie plant und leitet die staatsanwaltschaftlich-technische Arbeit und die Untersuchung, Begutachtung und Überprüfung von Beweisstücken durch die Organe der Staatsanwaltschaft des Landes.

12. Sie legt die Gesetzesanwendung in der staatsanwaltschaftlichen Arbeit aus.

13. Sie arbeitet die Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen für die staatsanwaltschaftliche Arbeit aus.

14. Sie ist für die ideologisch-politische Arbeit und den Aufbau der Organe der Staatsanwaltschaft zuständig, leitet die lokalen Volksstaatsanwaltschaften aller Ebenen und die speziellen Volksstaatsanwaltschaften bei der Verwaltung der Staatsanwälte und arbeitet die Maßnahmen für die Verwaltung der Sekretäre aus.

15. Sie arbeitet mit den lokalen Parteikomitees in der Verwaltung und Prüfung der Generalstaatsanwälte und der stellvertretenden Generalstaatsanwälte der Volksstaatsanwaltschaften der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte sowie der speziellen Volksstaatsanwaltschaften zusammen. Auf ihr Gesuch bestätigt der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses die Ernennung und Abberufung der Generalstaatsanwälte der Volksstaatsanwaltschaften der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte oder lehnt sie ab. Auf ihr Gesuch entscheidet der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses über die Ernennung und Abberufung der Generalstaatsanwälte der speziellen Volksstaatsanwaltschaften und setzt auf ihren Vorschlag die Generalstaatsanwälte, die stellvertretenden Generalstaatsanwälte und die Mitglieder der Staatsanwaltschaftskomitees der untergeordneten Volksstaatsanwaltschaften ab.

16. Sie verwaltet in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt die Einrichtung von Organen und den Stellenplan der Volksstaatsanwaltschaften.

17. Sie organisiert und leitet die Ausbildung der Kader und plant und leitet den Aufbau der Ausbildungsbasis und der Lehrkräfte der Staatsanwaltschaften.

18. Sie plant und leitet die Ausstattungs-, Planungs- und Finanzarbeit der Staatsanwaltschaften des Landes.

19. Sie organisiert den Austausch der staatsanwaltschaftlichen Organe mit dem Ausland und die betreffende internationale Kooperation in der Justizarbeit, prüft und billigt die gemeinsame Ermittlungsarbeit bei einzelnen Gerichtsfällen mit Hong Kong, Macao und Taiwan.

20. Sie verwaltet die Angestellten der Ämter und die leitenden Funktionäre der ihr unmittelbar unterstehenden Institutionen, prüft und billigt die Arbeits- und Entwicklungspläne dieser Institutionen.

 

(China.org.cn, 18. September 2003)


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