Die speziellen Volksgerichte sind
ein Bestandteil des Systems der Volksgerichte innerhalb des
einheitlichen Systems der Rechtsprechung. Sie üben mit den lokalen
Volksgerichten aller Ebenen gemeinsam die Gewalt der Rechtsprechung
aus.
Die speziellen Volksgerichte
unterscheiden sich von den lokalen Volksgerichte durch folgende
Merkmale:
1. Die speziellen Volksgerichte sind
für besondere Organisationen oder Rechtsfälle in einem speziellen
Rahmen eingerichtete Organe der Rechtsprechung. Die lokalen
Volksgerichte hingegen werden nach den jeweiligen
Verwaltungsgebieten gebildet.
2. Die speziellen Volksgerichte
verhandeln Sonderfälle, d. h. Fälle mit besonderem Charakter,
anders als die lokalen Volksgerichte. Ihr Arbeitsbereich ist
beschränkt.
3. Die Bildung der speziellen
Volksgerichte und die Ernennung und Absetzung ihres Personals
verläuft anders als bei den lokalen Volksgerichten. Der Präsident
des Militärgerichts z. B. wird nicht vom Nationalen Volkskongress
gewählt, sondern vom Obersten Volksgericht und der Zentralen
Militärkommission gemeinsam ernannt.
Zu den speziellen Volksgerichten
gehören Militärgerichte, Seeämter, Gerichte für den Bereich des
Eisenbahntransports, Forstgerichte, Gerichte für die
Landerschließung und den Erdölbereich.
Militärgerichte
Die Militärgerichte sind nach den
Besonderheiten der Armeestruktur und deren Kampfaufgabe
eingerichtet. Ihre Aufgabe besteht darin, durch Verurteilung von
Straftätern, die den Staat oder die Landesverteidigung gefährdet
haben, die Sicherheit und das Rechtssystem des Staates und die
Ordnung der Armee zu wahren, ihre Kampfkraft zu festigen und die
legitimen Rechte und Interessen der Armeeangehörigen und der
anderen Bürger zu schützen. Die wichtigsten Funktionen der
Militärgerichte sind: Ahndung von Gesetzesbruch und Schutz des
Volkes sowie Propagierung des sozialistischen Rechtssystems.
Die Militärgerichte bestehen auf
drei Ebenen: das Militärgericht der Chinesischen
Volksbefreiungsarmee, die Militärgerichte der Großen Wehrbezirke
und der Armeeinheiten auf der Ebene der Teilstreitkräfte und
Waffengattungen und die Militärgerichte der Armeeinheiten auf der
Ebene des Armeekorps und der Armee.
Ein Militärgericht wird vom
Präsidenten und dem stellvertretenden Präsidenten geleitet und hat
zwei Kammern, die sich jeweils aus dem Gerichtsvorsitzenden, seinem
Stellvertreter sowie den Richtern und Sekretären zusammensetzen.
Die Militärgerichte der Großen Wehrbezirke und der Armeeinheiten
auf der Ebene der Teilstreitkräfte und Waffengattungen sowie die
der Einheiten auf der Ebene des Armeekorps und der Armee setzen
sich jeweils aus dem Präsidenten und den Richtern und Sekretären
zusammen.
Die Militärgerichte aller Ebenen
richten Richterkomitees ein, deren Aufgabe es ist, die
schwerwiegenden und schwer zu lösenden Fälle sowie die mit der
Arbeit der Gerichtsverhandlung zusammenhängenden Probleme zu
diskutieren und zu untersuchen. Die Sitzungen des Richterkomitees
finden unter dem Vorsitz des Präsidenten statt. Ihnen kann der
Generalstaatsanwalt der Militärstaatsanwaltschaft der jeweiligen
Ebene beiwohnen.
Die Militärgerichte verhandeln
lediglich über spezielle Straffälle. Dies sind Straffälle von
Armeeangehörigen im aktiven Dienst und von Arbeitern und
Angestellten mit Armeezugehörigkeit sowie Straffälle, zu deren
Verhandlung sie vom Obersten Volksgericht ermächtigt sind.
Seeämter
Ein Seeamt ist erstinstanzlich für
Seeunfälle und Fälle des Seehandels zuständig und nimmt keine
Straf- und Zivilfälle an. Die Berufung gegen ein Urteil oder einen
Entscheid des Seeamts überprüft und behandelt das entsprechende
Volksgericht höherer Ebene, das sich am Sitz des Seeamtes
befindet.
Einem Seeamt unterstehen das Gericht
für Seeunfälle und das Gericht für den Seehandel sowie ein
Studienbüro und ein Arbeitsorgan. Das Seeamt setzt sich aus dem
Präsidenten, den stellvertretenden Präsidenten, den
Gerichtsvorsitzenden, den stellvertretenden Gerichtsvorsitzenden
sowie Richtern zusammen. Der Präsident des Seeamts wird auf
Vorschlag des Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des
Volkskongresses der Stadt, in der das Seeamt liegt, vom Ständigen
Ausschuss des Volkskongresses dieser Ebene ernannt und abgesetzt.
Die stellvertretenden Präsidenten, die Gerichtsvorsitzenden und
stellvertretenden Gerichtsvorsitzenden sowie die Richter und
Mitglieder des Richterkomitees werden auf Vorschlag des Präsidenten
des Seeamts vom Ständigen Ausschuss des Volkskongresses der Stadt,
in der das Seeamt liegt, ernannt und abgesetzt.
Eisenbahngerichte
Es gibt die Gerichte für den Bereich
des Eisenbahntransports mittlerer Ebene der Eisenbahndirektion und
die der Grundebene der Eisenbahnzweigdirektion. Die
Gerichtsverhandlungen der ersteren werden von den Volksgerichten
höherer Ebene an den jeweiligen Orten beaufsichtigt.
Der Präsident eines
Eisenbahngerichts wird auf Vorschlag des Vorsitzenden des Ständigen
Ausschusses des Volkskongresses am Ort, an dem das Gericht liegt,
ernannt und abgesetzt. Die stellvertretenden Präsidenten, die
Gerichtsvorsitzenden und stellvertretenden Gerichtsvorsitzenden
sowie die Richter werden auf Vorschlag des Präsidenten vom
Ständigen Ausschuss des Volkskongresses am jeweiligen Ort ernannt
und abgesetzt.
Ein Eisenbahngericht richtet eine
Strafkammer, eine Wirtschaftskammer und eine Zivilkammer ein. Zu
seiner Gerichtsbarkeit gehören: (1) die Zivil- und Straffälle, die
sich auf den Eisenbahnlinien zutragen; (2) die Zivil- und
Straffälle der im Stellenplan der Eisenbahnverwaltung stehenden
Arbeiter und Angestellten; (3) Fälle von Wirtschaftsstreitigkeiten,
die mit den Eisenbahntransportabteilungen in direkter Verbindung
stehen.
Forstgerichte
Ihre Aufgabe ist der Schutz der
Wälder und Verhandlung der Fälle von Waldzerstörung und von
Unfällen aufgrund schwerer Pflichtversäumnisse sowie der Fälle, die
mit dem Ausland zu tun haben.
Ein Forstgericht der Grundeinheit
wird im allgemeinen dort eingerichtet, wo das Forstamt (oder das
Amt des Holztransports auf dem Wasserwege) eines bestimmten
Forstreviers liegt. Ein Forstgericht mittlerer Ebene wird dort
eingerichtet, wo das Forstamt der Region (oder des Bundes) liegt
oder sich staatseigene Wälder auf großer Fläche ausdehnen.
(China.org.cn, 18. September 2003)
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