Die örtlichen
Volksgerichte gliedern sich in die Volksgerichte unterer, mittlerer
und höherer Ebene. Auf nationaler Ebene gibt es das Oberste
Volksgericht. Daneben sind spezielle Gerichte eingerichtet, so z.
B. Militärgerichte, Eisenbahngerichte und Wassertransport-Gerichte.
Die Volksgerichte der Grundebene sind die der Kreise, der Städte,
der autonomen Kreise und der Stadtbezirke. Zu den Volksgerichten
mittlerer Ebene gehören die nach den Regionen eingerichteten
Volksgerichte mittlerer Ebene in den Provinzen und autonomen
Gebieten und die in den regierungsunmittelbaren Städten
eingerichteten Volksgerichte mittlerer Ebene sowie die
Volksgerichte mittlerer Ebene der von den Provinzen und den
autonomen Gebieten verwalteten Städte und der autonomen Bezirke.
Die Volksgerichte höherer Ebene umfassen die Volksgerichte höherer
Ebene der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren
Städte.
(China.org.cn, 18. September
2003)
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