Die „Grüne Karte“ der USA ist bei vielen Chinesen gefragt. Jetzt
hat Beijing ebenfalls eine „Grüne Karte“, und zwar speziell für
Chinesen mit amerikanischer Staatsangehörigkeit, die in Chinas
Hauptstadt länger leben und arbeiten möchten.
Am
25. August erklärte Qiao Wei, Leiter des Büros für Auslandschinesen
betreffende Angelegenheiten, in einem Interview in Los Angeles, daß
vom Mai dieses Jahres die Stadtregierung Beijings mit der
Ausführung von Aufenthaltsgenehmigungen für Auslandschinesen
begonnen hat, die allgemein „Grüne Karten“ genannt werden.
Viele in Beijing arbeitende Auslandschinesen hatten früher
Schwierigkeiten mit dem Visum, der Aufenthaltsfrist und der
Entrichtung von Steuern. Um solche Probleme zu lösen, hat man in
Beijing „Grüne Karten“ eingeführt.
Wer kann sich um eine „Grüne Karte“ bewerben? Auf diese Frage
antwortete Qiao Wei, daß die Bewerber studiert haben oder
hochrangige Fachleute sein müssen. Darüber hinaus muß es das Ziel
des Aufenthalts sein, in Beijing zu arbeiten oder zu
investieren.
Die Geltungsdauer einer „Grünen Karte“ beträgt zur Zeit zwei Jahre.
In dieser Zeitspanne braucht der Inhaber kein Visum bei der Ein-
oder Ausreise vorzuzeigen. Er muß keine zusätzlichen Steuern mehr
bezahlen, wenn er in Beijing eine Wohnung oder ein Auto kauft. Wenn
seine Kinder eine Schule besuchen, entfallen die bisher erhobenen
zusätzlichen Gebühren.
Bisher galten in China die Provinzen Guangdong und Fujian als
„Heimat von Auslandschinesen“. Aber heute kann sich Beijing dazu
auch zählen. Denn in den letzten 20 Jahren haben sich ca. 100 000
Auslandschinesen mit mehr als 200 000 Familienangehörigen in
Beijing angesiedelt. Von den 15 000 Joint Ventures in Beijing sind
über 8000 Gründungen von den Auslandschinesen.
Seit der Einführung der „Grünen Karte“ haben mehr als 100
Auslandschinesen in den letzten Monaten von dieser neuen
Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Wie Qiao Wei weiter mitteilte, wollen auch Shanghai und die Provinz
Jiangsu demnächst „Grüne Karten“ einführen. Langfristig ist
geplant, daß China landesweit eine einheitliche „Grüne Karte“
herausgibt, die dann auch länger gültig sein wird.
(CIIC/17. November 2000)