Von Arbeitslosen gegründete Klein- und Mittelbetriebe sollen steuerlich entlastet werden
Kleine und mittelgroße Unternehmen, die von Arbeitslosen gegründet
worden sind, sollten künftig drei Jahre lang von der
Einkommensteuer befreit werden. Dafür plädierte der
Vize-Vorsitzende des Rechtsausschusses des Nationalen
Volkskongresses, Zhang Xuwu, in seinem Bericht über Revidierung des
Gesetzentwurfs zur Förderung kleiner und mittelgroßer Unternehmen
in China. Dabei solle die dreijährige Befreiuung von der
Einkommenssteuer für kleine und mittelgroße Unternehmen gelten, die
von Arbeitslosen gegründet worden sind oder in denen einstige
Arbeitslose 60% aller Beschäftigten ausmachen. Auch Unternehmen der
Minoritäten- und der armen Gebiete sollten steuerlich entlastet
werden. Darüber hinaus sollten Unternehmen, die Behinderte
beschäftigen, in den Genuss von Steuernachlässen kommen.
|