China ist ein Entwicklungsland mit knapp 1,3 Milliarden Einwohnern.
Deshalb ist es ein schwieriges Projekt, alle Bürgerinnen und
Bürgern eine medizinische Versorgung zu sichern. Die chinesische
Regierung abreitet seit mehreren Jahrzehnten an diesem Vorhaben.
Frau Tu Xinyu arbeitet in Beijing für ein nichtstattliches
Unternehmen. Vor kurzem fühlt sie sich sehr froh. Ihr Unternehmen
hatte nämlich gemäß den Vorschriften des Landes für sie und weitere
20 Arbeiter eine Krankenversicherung abgeschlossen.
Dazu sagt sie:
„Ich bin wirklich froh. Früher mussten Beschäftigte in den
nichtstaatlichen Unternehmen eine kommerzielle Versicherung
abschließen, wenn sie eine medizinische Sicherung haben wollten.
Aber jetzt bezahlt das Unternehmen nach den staatlichen
Vorschriften den größeren Teil der kommerziellen Versicherung, und
wir bezahlen nur noch einen kleineren Anteil. Wir müssen uns jetzt
keine Sorgen mehr um die medizinische Betreuung machen.“
Geholfen hat Frau Tu Xinyu die derzeit laufende Reform der
Krankenversicherung für Arbeiter in Städten und Gemeinden. Um zu
verstehen, worum es bei dieser Reform geht, muss man zunächst einen
Blick zurück werfen auf das bisherige medizinische Betreuungssystem
in China.
Dabei kam die Regierung für die kostenlose medizinische Versorgung
von Arbeitern und Angestellten in Städten und Gemeinden auf. Die
Besonderheit dieser freien medizinischen Versorgung lag darin, dass
fast alle medizinische Ausgaben vom Staat oder den staatlichen
Unternehmen bezahlt wurden und der Einzelne fast nichts bezahlte.
Dieses System erfasste etwa 140 Millionen Angestellte der
staatlichen Institutionen sowie die Arbeiter in den staatseigenen
Betrieben und Kollektivunternehmen.
Aber mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in
China wurden die Nachteile des kostenlosen medizinischen
Versorgungssystems immer deutlicher sichtbar.
Zum einen erfasste dieses System nur einen Teil der Einwohner in
den Städten und Gemeinden Chinas.
In
den letzten 20 Jahren sind in China viele private Unternehmen, und
Betriebe mit auswärtiger Kapitalbeteiligung entstanden. Die
Beschäftigten all dieser Betriebe standen nicht im Rahmen des
Systems der staatlichen medizinischen Sicherung.
Darüber hinaus hatte das System der Gratis-Fürsorge den Nachteil,
dass es vielen Nutznießern am Verständnis für Sparsamkeit mangelte.
Dadurch erhöhen sich die medizinischen Ausgaben sehr schnell und
wurden zunehmend zu einer Belastung der staatlichen Finanzen und
der Unternehmen.
Unter diesen Umständen begann China, positive Erfahrungen anderer
Länder in diesem Bereich zu untersuchen und von ihnen zu
lernen.
Ziel ist es, in China eine effektive medizinische Grundabsicherung
aufzubauen, die dem Standard entspricht und alle Berufstätigen in
Städten und Gemeinden erfasst.
Nach mehrjährigen Untersuchungen hat die chinesische Regierung seit
1999 begonnen, landesweit eine neue Sozialkrankenversicherung
aufzubauen.
Dazu Xiong Xianjun, der zuständige Beamte vom chinesischen
Ministerium für Arbeit und Sozialabsicherung,
„Alle Institutionen und Unternehmen der Städte und Gemeinden,
sowie ihre Angesellten bzw. Arbeiter sollen an dieser
Krankenversicherung teilnehmen. Sie geben gemeinsam Geld für einen
Fonds der Krankenversicherung aus, daran müssen einerseits
Unternehmen oder Institutionen sechs Prozent der gesamten Lohnsumme
ihrer Beschäftigten abführen, andererseits muss auch jeder einzelne
Beschäftigte zwei Prozent seines Lohnes dafür bezahlen.“
In
den Unternehmen oder Arbeitseinheiten, in denen diese Reform
bereits umgesetzt wurde, werden dann die Kosten für die
medizinische Betreuung der Beschäftigten von dem Fonds der
Krankenversicherung übernommen.
Dabei soll der Höchstbeitrag für ambulante Behandlung im Jahr 3,8
Prozent der jährlichen Lohnsumme des Beschäftigten nicht
übersteigen, während der gleiche Betrag für stationäre Behandlung
unter dem Vierfachen der jährlichen durchschnittlichen Lohnsumme in
der Region sein soll. Alles, was über diese Limits hinaus geht,
muss der einzelne Arbeiter selbst bezahlen.