Steuerliche Begünstigungen für Olympische Sommerspiel 2008
Für eine erfolgreiche Veranstaltung der 29. Olympischen
Sommerspiele 2008 in Beijing werden steuerliche Begünstigungen
ergänzt.
In
einem gemeinsamen Rundschareiben haben das Finanzministerium,
Staatshauptsteueramt und –zollamt dem Beijinger
Organisationskomitee, dem chinesischen Olympischen Komitee und den
einschlägigen Teilnehmer der Olympischen Sommerspiele 2008 eine
Reihe von Steuerbegünstigungsmaßnahmen eingeräumt.
Meldungen zufolge werden Unternehmen und gesellschaftliche
Organisationen bei Geschäftsführung, und Organisatoren der
Olympiade und Sportler bei Steuerentrichtungen steuerlich
entlastet.
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